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Kunst am Bau in der Nordweststadt

Vorlagentyp: B
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 158

Betreff: Kunst am Bau in der Nordweststadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2008, § 5104 - OA 755 OBR 8 - Zwischenbericht: zu 1.) Für Werke so genannter "Kunst am Bau" gab es in den 60er - und 70er Jahren eine Kannbestimmung, dass ein (später zwei) Prozent der Bausumme bei öffentlichen und privaten Gebäuden für künstlerische Objekte (Brunnen, Skulpturen o.ä.) oder künstlerische Gestaltung (Wandmosaike o. ä.) von den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden sollte. Hierbei handelte es sich jedoch auch damals schon um eine freiwillige Verpflichtung, die nicht gesetzlich verbindlich war. In den 80er Jahren wurden auch die Bestimmungen zur Selbstverpflichtung weiter gelockert, so dass die Praxis, Kunst am Bau zu realisieren, vor allem bei öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindergärten etc.), deren Bauträger die öffentliche Hand war, praktisch gänzlich zum Erliegen kam. In der Regel sollte die Auswahl der künstlerischen Werke zwar mit städtischer Beteiligung realisiert werden, d.h. die zuständigen städtischen Fachämter wie Kulturamt oder Stadtplanungsamt sollten bei künstlerischen Fragen oder Fragen einer Jurybildung in die Planungen zur Anschaffung von Kunstwerken mit einbezogen werden, in der Praxis wurden diese - gewünschten und freiwilligen - Vorgaben jedoch keineswegs immer berücksichtigt. So wurden viele Kunstwerke ohne städtisches Wissen oder städtische Beteiligung angeschafft. "Kunst am Bau" wurde von den Auftraggebern (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Immobilienfirmen) finanziert, die Kunstwerke befanden und befinden sich demgemäß auch in deren Besitz. Insofern, und unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, dürfte es sich äußerst schwierig gestalten, eine lückenlose Aufstellung, zumal von offensichtlich nicht mehr vorhandenen, ehemaligen Kunstwerken zu erstellen. Darüber hinaus sei hiermit auf den - seit 2008 der Öffentlichkeit zugänglichen - Internetauftritt www.kunstimoeffentlichenraum-frankfurt.de verwiesen, in dem die Frankfurter Denkmäler und Kunstwerke im öffentlichen Raum - auch nach Stadtteilen geordnet - einzusehen sind. Sämtliche genannten Bildhauerarbeiten von Hugo Uhl sind beispielsweise dort - mit Foto, Kurztext und Literaturhinweisen versehen - aufgeführt. Dieses System kann - je nach Kenntnisstand - ständig erweitert und ergänzt werden. Weitere Maßnahmen, wie einzelne Listen oder Broschüren zu erstellen, können daher aus zentralen städtischen Mitteln nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus sind alle denkmalgeschützten Kunstwerke auch in dem umfangreichen Werk "Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt", ebenfalls nach Stadtteilen geordnet, nachgewiesen. Die Kosten der Erstellung einer Broschüre sind von verschiedenen Faktoren abhängig, sodass hierzu keine allgemeine Auskunft erteilt werden kann. zu 2.) Zurzeit befassen sich die zuständigen Fachämter mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Beschilderung von Denkmälern und Kunstwerken im öffentlichen Raum. Ziel ist es, ein einheitliches Beschilderungssystem für Hinweistafeln im gesamten Stadtraum zu erstellen. Im Zuge der Realisierung dieser Maßnahme, kann dann vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel auch eine Beschilderung der Kunstwerke in der Nordweststadt erfolgen. Im Kulturetat stehen keine ausreichenden Mittel zur Beschilderung zur Verfügung. Insofern sollte der Ortsbeirat 8 mitteilen, inwieweit Mittel aus dessen Budget Verwendung finden können. zu 3.) Die oben erwähnten Bilderhauerwerke von Hugo Uhl wurden 2003 das letzte Mal fachgerecht gereinigt. Der Ortsbeirat 8 sollte sich mit dem zuständigen Fachamt - Kulturamt - ins Benehmen setzen und bei einem gemeinsamen Ortstermin die renovierungsbedürftigen Kunstobjekte begutachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2008OFOF 336/8Kunst am Bau in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 23. Oktober 2008OAOA 755Kunst am Bau in der NordweststadtAnregung
  3. 6. März 2009Sie sind hier
    BB 158Kunst am Bau in der Nordweststadt
    Magistratsbericht
  4. 28. August 2009Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 716Kunst am Bau in der NordweststadtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 31 · 23.04.2009
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 31 · 19.05.2009
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 158 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 25.05.2009
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 158 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

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Ortsbeiratssitzung
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