Sozial und klimafreundlich bauen Bebauungsplan Flößerbrücke/Südlich Oskar-von-Miller-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 156
Betreff: Sozial und klimafreundlich bauen Bebauungsplan Flößerbrücke/Südlich Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4304 Abs. 2 - NR 780/14 LINKE. - Zu 2 a) Eine Festsetzung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB führt alleine nicht zu einer Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau. Sie fordert ausschließlich, dass Gebäude - z.B. bezüglich der Grundrisse - so zu realisieren sind, dass sie grundsätzlich gefördert werden könnten. Eine verbindliche Sicherung ist hingegen - ergänzend oder alternativ - ausschließlich mittels städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB möglich, wobei die in dem städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen, respektive wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Mit der Schaffung des Planungsrechtes im Bereich des Bebauungsplans Nr. 896 wird eine lediglich geringe planungsbedingte Wertsteigerung einhergehen. Eine einschränkende Festsetzung wie beispielsweise nach § 9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB erscheint aufgrund der geringen Wertsteigerung nicht für angemessen. Vielmehr lässt sich die Wertsteigerung im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme "Oskar Residence" durch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung in geeigneter Form abschöpfen. Die geplanten Maßnahmen dienen einer verbesserten Zugänglichkeit zum Mainufer sowie einer Aufwertung des umgebenden öffentlichen Raums. Beide Maßnahmen werden von Seiten des Magistrats befürwortet, da sie mit einem hohen städtebaulichen Nutzwert verbunden sind. Zu 2 b) Der Investor hat seine Planung bereits im Sinne der Vorlage NR 780 angepasst und wird diese auch zur Grundlage des Baugenehmigungsverfahrens machen. Eine Aufnahme der Verpflichtung in den Bebauungsplan ist somit nicht erforderlich. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Verpflichtung zur Realisierung einer Dachbegrünung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2013MM 240Bebauungsplan Nr. 896 - Flößerbrücke/Südlich Oskar-von-Miller-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 23. Januar 2014NRNR 780Sozial und klimafreundlich bauen Bebauungsplan Flößerbrücke/Südlich Oskar-von-Miller-StraßeSTVV-Antrag · LINKE.
- 9. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 156Sozial und klimafreundlich bauen Bebauungsplan Flößerbrücke/Südlich Oskar-von-Miller-StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)