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Städtebauliches Konzept Bonames-Ost

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 149

Betreff: Städtebauliches Konzept Bonames-Ost Vorgang: A 499/14 LINKE. Zu Frage 1: Die angesprochenen Projekte befinden sich in sehr unterschiedlichen Realisierungsphasen, so dass eine Ermittlung der tatsächlich versiegelten Flächen keine vergleichbaren Ergebnisse liefern würde. Daher wird für die Baugebiete zur besseren Vergleichbarkeit der Daten der planungsrechtlich maximal mögliche Versiegelungsgrad dargestellt. Grundlage bilden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in den jeweiligen Bebauungsplänen, wobei die volle Ausschöpfung der festgesetzten Grundflächenzahl und der durch die gemäß BauNVO zulässigen Überschreitungen durch Stellplätze, Nebenanlagen u.ä. zugrunde gelegt wurde. Für die Planfeststellung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach wurden die tatsächlich versiegelten Fahrbahnflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 "Am Martinszehnten" ermittelt. Gesamtfläche versiegelte Flächen Anteil versiegelter Flächen Riedberg 266,84 ha 125,77 ha 47,1% Am Martinszehnten (ohne AS Nieder-Eschbach) 77,29 ha 53,53 ha 69,3% Planfeststellung AS Nieder-Eschbach 9,57 ha 3,01 ha 31,4% Summe 353,70 ha 182,31 ha 51,5%

Zu Frage 2: Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens werden die Belange des Umweltschutzes ermittelt, beschrieben und bewertet. Zu den Belangen des Umweltschutzes gehören insbesondere die Auswirkungen der Planungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Das Baugesetzbuch benennt im § 1 Abs. 6 Nr. 7 eine Reihe von weiteren zu beachtenden Belangen. Dieses Vorgehen wird als Umweltprüfung bezeichnet und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Umweltprüfung wird im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt. Dieser wird der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt. Je nach Planungsstand wird eine entsprechende Bearbeitungstiefe erforderlich. An Hand des städtebaulichen Konzeptes kann bspw. der voraussichtliche Grad der Bodenversiegelung, der geplante Grad der Durchgrünung und der Einfluss auf Frischluftschneisen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Zu Frage 3: Die äußere Erschließung des Baugebiets erfolgt ausschließlich über die Ortsrandstraße. Es ist vorgesehen, das Baugebiet mit drei Anschlussstellen über die Ortsrandstraße zu erschließen. Das innere Erschließungskonzept wird im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens entwurfsabhängig erarbeitet. Bestehende Erschließungsstraßen aus der Ortslage Bonames wie die Galgenstraße werden nur für den Fuß- und Radverkehr an das Baugebiet angebunden. Im ÖPNV wird eine neue Haltestelle an der vorhandenen Stadtbahnlinie eingerichtet, für den neuen Harheimer Weg ist eine Bushaltestelle in der Nähe des Quartiersplatzes vorgesehen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten zur Beurteilung der verkehrlichen Situation erarbeitet. Dieses befasst sich mit den Auswirkungen des Baugebietes auf das Verkehrsnetz in Bonames. Hierbei werden das aktuelle Verkehrsaufkommen und das durch die Gebietsentwicklung im Planungsgebiet zu erwartende Verkehrsaufkommen betrachtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2014AA 499Städtebauliches Konzept Bonames-OstSTVV-Anfrage · LINKE.
  2. 5. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 149Städtebauliches Konzept Bonames-Ost
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 02.06.2014
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 32 · 03.06.2014
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 31 · 13.06.2014
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 34 · 13.06.2014
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage B 149 wird unter Hinweis auf OA 437 zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 31 · 16.06.2014
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 14.07.2014
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeElf Piraten
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

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