Städtebauliches Konzept Bonames-Ost
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Galgenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gehwege der Fröbelstraße befreien08.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld03.12.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Galgenstraße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 149
Betreff: Städtebauliches Konzept Bonames-Ost Vorgang: A 499/14 LINKE. Zu Frage 1: Die angesprochenen Projekte befinden sich in sehr unterschiedlichen Realisierungsphasen, so dass eine Ermittlung der tatsächlich versiegelten Flächen keine vergleichbaren Ergebnisse liefern würde. Daher wird für die Baugebiete zur besseren Vergleichbarkeit der Daten der planungsrechtlich maximal mögliche Versiegelungsgrad dargestellt. Grundlage bilden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in den jeweiligen Bebauungsplänen, wobei die volle Ausschöpfung der festgesetzten Grundflächenzahl und der durch die gemäß BauNVO zulässigen Überschreitungen durch Stellplätze, Nebenanlagen u.ä. zugrunde gelegt wurde. Für die Planfeststellung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach wurden die tatsächlich versiegelten Fahrbahnflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 "Am Martinszehnten" ermittelt. Gesamtfläche versiegelte Flächen Anteil versiegelter Flächen Riedberg 266,84 ha 125,77 ha 47,1% Am Martinszehnten (ohne AS Nieder-Eschbach) 77,29 ha 53,53 ha 69,3% Planfeststellung AS Nieder-Eschbach 9,57 ha 3,01 ha 31,4% Summe 353,70 ha 182,31 ha 51,5%
Zu Frage 2: Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens werden die Belange des Umweltschutzes ermittelt, beschrieben und bewertet. Zu den Belangen des Umweltschutzes gehören insbesondere die Auswirkungen der Planungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Das Baugesetzbuch benennt im § 1 Abs. 6 Nr. 7 eine Reihe von weiteren zu beachtenden Belangen. Dieses Vorgehen wird als Umweltprüfung bezeichnet und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Umweltprüfung wird im Umweltbericht zusammenfassend dargestellt. Dieser wird der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt. Je nach Planungsstand wird eine entsprechende Bearbeitungstiefe erforderlich. An Hand des städtebaulichen Konzeptes kann bspw. der voraussichtliche Grad der Bodenversiegelung, der geplante Grad der Durchgrünung und der Einfluss auf Frischluftschneisen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Zu Frage 3: Die äußere Erschließung des Baugebiets erfolgt ausschließlich über die Ortsrandstraße. Es ist vorgesehen, das Baugebiet mit drei Anschlussstellen über die Ortsrandstraße zu erschließen. Das innere Erschließungskonzept wird im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens entwurfsabhängig erarbeitet. Bestehende Erschließungsstraßen aus der Ortslage Bonames wie die Galgenstraße werden nur für den Fuß- und Radverkehr an das Baugebiet angebunden. Im ÖPNV wird eine neue Haltestelle an der vorhandenen Stadtbahnlinie eingerichtet, für den neuen Harheimer Weg ist eine Bushaltestelle in der Nähe des Quartiersplatzes vorgesehen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten zur Beurteilung der verkehrlichen Situation erarbeitet. Dieses befasst sich mit den Auswirkungen des Baugebietes auf das Verkehrsnetz in Bonames. Hierbei werden das aktuelle Verkehrsaufkommen und das durch die Gebietsentwicklung im Planungsgebiet zu erwartende Verkehrsaufkommen betrachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2014AA 499Städtebauliches Konzept Bonames-OstSTVV-Anfrage · LINKE.
- 5. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 149Städtebauliches Konzept Bonames-OstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)