Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Prämäckerweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Bauvorhaben Prämäckerweg/Berkersheimer Weg04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Der unbefestigte Weg auf dem Sportfeld Edward zwischen Prämäckerweg und August-Schanz-Anlage ist eine durch alle Anwohne26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Prämäckerweg per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149
Betreff: Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10? Vorgang: A 1359 FDP Die Größe der Baumaßnahme für das Holzpelletheizkraftwerkes von ca. 8,00 m auf 4,00 m würde einen potentiellen Schulneubau auf diesem Areal nicht behindern. Die vorgehaltene Grundstücksfläche für einen noch nicht absehbaren Schulneubau beträgt 7.928 m2, jedoch würde die Fläche, die das Holzpelletheizkraftwerk nebst Abstandsflächen beansprucht knapp 120 m2 betragen, was 1,5 % der Fläche für das Schulgelände entspricht. Gelegen in der südöstlichen Ecke des Baufeldes wäre das geplante Schulgebäude vermutlich nicht betroffen. Nachfolgend die Stellungnahmen zu den gestellten Fragen: zu
- Das betreffende Grundstück für einen potentiellen Schulneubau befindet sich derzeit mit 82 % in Eigentum der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), 60314 Frankfurt am Main, Uhlandstraße 11 und mit 18 % in Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Sollte es nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes B 853 zu einem Schulneubau kommen, so steht dieser Bereich für eine weitere Wohnbebauung zur Verfügung. Eine Übertragung dieser Fläche an die WILMA für eine weitere Wohnbebauung oder eine andere Wohnungsbaugesellschaft kann daher erst ab Sept. 2014 in Betracht gezogen werden. zu
- Folgende alternativen Standorte im Plangebiet für das Holzpelletheizkraftwerk wurden geprüft: - im Baufeld 2, rechtsseitig der Zufahrt in die Buswendeschleife, - innerhalb der Grüninsel der Buswendeschleife und - in der südwestlichen Ecke des Baufeldes 1 für eine Wohnbebauung oder ggf. Schule, hier: Berberitzenweg Ecke Prämäckerweg. Die beiden Standorte an der Buswendeschleife schieden aufgrund der problematischen Andienbarkeit und der möglichen Behinderung des Busverkehrs sowie aufgrund der kleinen Flächen als Standorte aus. Der Standort Berberitzenweg Ecke Prämäckerweg wurde zugunsten des nunmehr favorisierten Standortes verworfen. Der beantragte Standort gewährleistet die Vorteile eines optimalen Zuleitungsnetzes zu den Wohngebäuden und eine günstigere Andienbarkeit über die neue Erschließungsstraße. zu
- Derzeit wird eine Baumassenstudie für eine dreizügige Grundschule mit Turnhalle entwickelt. Die Errichtung eines Holzpelletheizkraftwerkes in der südöstlichen Ecke des Baufeldes für die Schule widerspricht nicht einem potentiellen Schulneubau, da die beanspruchte Fläche dafür sehr gering ist, hier ca. 1,5 %. Siehe dazu auch Stellungnahmen zu den Fragen Nr. 1 und Nr. 5. zu
- Der Magistrat erhebt keine Bedenken gegen die Maßnahme an dieser Stelle. zu
- Ein Anschluss an das Blockheizkraftwerk "Oberer Ornberg" wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geprüft und daraufhin verworfen. Die Mainova als Betreiber dieses Kraftwerkes war zu keinen Konzessionen bezüglich der Preisgestaltung bereit, die Nutzung dieser Anlage erwies sich kostenintensiver als das Betreiben einer Holzpelletheizanlage. Mit der KEG wurde über einen Städtebaulichen Vertrag vom 20.11.2008 die Errichtung eines Holzpelletheizkraftwerkes vereinbart, nachdem ein Anschluss an das Heizkraftwerk "Oberer Ornberg" der MAINOVA sich als unwirtschaftlich erwiesen hatte. zu
- Im Ortsbezirk sind derzeit keine weiteren Flächen für einen Schulbau vorgesehen. Wegen des abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrages kann der Magistrat die genannte Fläche über den 10.09.2014 hinaus nicht für einen Schulbau vorhalten. zu
- Die Absicht, die betreffende Fläche seitens der Stadt Frankfurt zu erwerben hängt von der Entscheidung des Magistrats (Schuldezernat) ab, dort eine Schule zu errichten. Über das Vorhalten von Schulbauflächen kann der Magistrat (Schuldezernat) Auskunft erteilen.Nebenvorlage: Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2010AA 1359Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?STVV-Anfrage · FDP
- 18. März 2011Sie sind hierBB 149Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?Magistratsbericht
- 23. Mai 2011OFOF 17/10Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2011VV 44Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10Anfrage
- 24. August 2011Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 991Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP und Bunte (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Bunte (= Zurückweisung)