Smarte Konzepte für Smart-Märkte?
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Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 145
Betreff: Smarte Konzepte für Smart-Märkte? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2329 - A 273/17 FRANKFURTER, l. B 2/18 - Der Magistrat hat am 08.01.2018 in seinem Zwischenbericht B2 über den Stand "Smarte Konzepte für Smart-Märkte" informiert. Das Konzept der SmartMärkte sieht vor, in Stadtteilen mit strukturschwacher Infrastruktur, nachhaltig die Nahversorgung insbesondere für ältere und weniger mobile Frankfurter Bürger zu verbessern. Ziel ist, die mit Einzelhandel unterversorgten Stadtteile temporär eine Einkaufsalternative zu ermöglichen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Bürgerinnen und Bürger, die nicht genügend mobil sind, um zentrale Einkaufsmöglichkeiten zu erreichen. Bevor ein SmartMarkt in die Planungsphase kommt, ist durch die Wirtschaftsförderung zu prüfen, inwieweit die Nahversorgung im Stadtteil durch den Lebensmitteleinzelhandel gesichert wird. Erst wenn die Versorgung nicht ausreichend gedeckt werden kann und der zuständige Ortsbeirat sich mehrheitlich hierfür ausspricht, kann der Auftrag zur Errichtung eines SmartMarktes erteilt werden. In den letzten Jahren hat auch die Lebensmitteldistribution Veränderungen durch die Digitalisierung erfahren müssen. Große Einzelhandelsketten stellen Onlineangebote zur Verfügung und bieten fast flächendeckend auch einen Lieferservice an. Das gesamt Warenkontingent z.B. von REWE und Aldi ist auch online erhältlich. Smart Work Frankfurt e.V. als Betreiber der SmartMärkte beschäftigt sich aus eigenem Interesse mit den Herausforderungen der Digitalisierung und den möglichen Veränderungen für die SmartMärkte. Der Betreiber hat dem Magistrat eine Ideenskizze vorgelegt, wie die digitalen Möglichkeiten und Angebote der großen Lebensmitteleinzelhändler für die individuellen Bedürfnisse der SmartMarkt Kunden nutzbar gemacht werden können. Der Magistrat unterstützt grundsätzlich die Anpassung der SmartMarkt Idee mit der Öffnung für ein digitales Angebot. Einer kurzfristigen Realisierung stehen jedoch noch umfängliche detaillierte Abstimmungen und Regelungsnotwendigkeiten entgegen. Über die weitere Entwicklung der SmartMärkte wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2017AA 273Smarte Konzepte für Smart-Märkte?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 8. Januar 2018BB 2Smarte Konzepte für Smart-Märkte?Magistratsbericht
- 18. Mai 2018Sie sind hierBB 145Smarte Konzepte für Smart-Märkte?Magistratsbericht
- 7. April 2020AA 689Digitale Angebote von Smart Work?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 8. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 137 WochenBB 266Digitale Angebote von Smart Work?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)