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Jobmotor Flughafen?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B 144

Betreff: Jobmotor Flughafen? Vorgang: A 268/12 RÖMER Zu 1: Eine Prognose ist eine Aussage über zukünftige Ereignisse, insbesondere zukünftige Werte ökonomischer Variablen, beruhend auf Beobachtungen aus der Vergangenheit und auf theoretisch fundierten objektiven Verfahren (Gabler Wirtschaftslexikon, Online-Ausgabe). Die Prognose aus dem Gutachten G 19.1 zu den Einkommens- und Beschäftigungseffekten des Flughafens aus Juli 2004 stellte für 2011 tatsächlich 76.110 Beschäftigte in Aussicht. Dies allerdings unter der Annahme von einer anderen als der tatsächlichen Verkehrsentwicklung. Angenommen wurden damals ein Passagieraufkommen von 81,1 Mio., ein Frachtaufkommen von 2,52 Mio. t und 500.000 Flugbewegungen. Tatsächlich gab es ein Passagieraufkommen von 56,4 Mio., ein Frachtvolumen von 2,22 Mio. t und 487.162 Flugbewegungen. Aus der Verkehrsentwicklung, beeinflusst durch Wirtschafts- und Währungskrise, kann es passieren, dass die damals erstellte Prognose nicht zu jedem Zeitpunkt bis zum Jahr 2020 mit den tatsächlich realisierten Zahlen übereinstimmt.

Zu 2: Aufgrund des nur sehr geringen Verkehrswachstums ist auch nur ein dem entsprechendes Wachstum in den Beschäftigungszahlen zu erwarten. Die 4 - 5 genannten Stellen können nicht bestätigt werden, am 03. Januar 2013 waren z.B. neben Praktikums-, Ausbildungs- und Studienjobangeboten 16 Stellen ausgeschrieben. Zudem stehen hinter einer Anzeige häufiger mehr als eine offene Stelle, worauf bereits in einer früheren Anfrage eingehend eingegangen wurde (siehe Bericht B 342 zur Anfrage A 151). Die Fraport AG hat zudem Tochtergesellschaften, die ebenfalls regelmäßig Einstellungen vornehmen.

Zu 3: Es liegt im Interesse der Stadt Frankfurt am Main, wenn die Fraport AG wirtschaftlich gesund ist und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen bietet. Beides ist der Fall. Das in der Anfrage genannte Beispiel führt die Bodenverkehrsdienste bei der Fraport AG an. Die Veränderung in der Entlohnung ergibt sich, dies wurde bereits im Bericht B 364 / 2012 dargestellt, aus unterschiedlichen Bedingungen für die Mitarbeiter der Fraport Muttergesellschaft und der Fraport Tochtergesellschaft Airport Service Personal GmbH (APS). Für die einzelnen Mitarbeiter ergeben sich unterschiedliche Kostenansätze, die zu Kostensenkungen führten, sobald durch normale Fluktuation Mitarbeiter der Fraport AG ausgeschieden und diese Stellen verstärkt mit Kollegen der APS ersetzt wurden. Dass es dadurch zu einer Steigerung der Transferleistungen an Fraport-Mitarbeiter gekommen ist, kann nicht bestätigt werden.

Zu 4: Die Betrachtung der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder zwischen "Banken und Versicherungen" (mehrheitlich Bürotätigkeiten) und der Fraport AG (z.B. Tätigkeiten auf dem Vorfeld, die Außeneinsatz und höhere Unfallträchtigkeit mit sich bringen), die seitens der Fragesteller vergleichend herangezogen werden, erklären die Unterschiede in den Krankenquoten allein durch die Art der Tätigkeit, die sich nicht fair mit den genannten Vergleichsgruppen vergleichen lassen. Gleiches gilt für das Lohnniveau. Für viele Beschäftigungsfelder am Flughafen Frankfurt ist, anders als bei den für die Frage herangezogenen Vergleichsgruppen, oft nur ein geringes Qualifikationsniveau erforderlich; teilweise können auch ungelernte Kräfte eine Anstellung finden.

Zu 5: Der Magistrat bedauert den Stellenabbau bei der Deutschen Lufthansa, kann allerdings keine Bewertung von operativen Entscheidungen unabhängiger Unternehmen geben. Es wird auf die Antwort 6 des Berichts B 342/2012 verwiesen.

Zu 6: Die Beschäftigtenzahlen am Flughafen Frankfurt werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung ermittelt. Aussagen zu Beschäftigtenzahlen für Ende 2012, die noch im laufenden Jahr getätigt wurden, beziehen selbstverständlich Planungen und Prognosen in die Entwicklung mit ein. Die Erhebung bezieht sich dabei rein auf die Anzahl der Beschäftigten und nicht auf die Stellen und deren Historie. Ob eine Stelle von einem anderen Ort verlagert wurde oder nicht, lässt sich nicht feststellen.

Zu 7: Hier werden die Betrachtungsebene des Fraport Konzerns mit der der "Betriebsstätte Flughafen Frankfurt" vermischt. Der angesprochene Rückgang in den Beschäftigtenzahlen für den Fraport-Konzern resultiert aus dem Verkauf eines Sicherheitsdienstleisters, der Teil der Fraport AG war, jedoch nur in äußerst geringem Umfang am Flughafen Frankfurt tätig wurde. Die Anzahl der Beschäftigten am Flughafen Frankfurt als Betriebsstätte für Fraport-Mitarbeiter und die vieler anderer Unternehmen ist kontinuierlich gestiegen.

Zu 8: Ja.

Zu 9: Der Begriff "Größte Arbeitsstätte" ist selbstverständlich nicht fest definiert. Beschreibt man "Arbeitsstätte" als gemeinsame Betriebsstätte aller am Flughafen tätigen Unternehmen - hier das Flughafengelände - so ist die Bezeichnung "größte Arbeitsstätte Deutschlands" nach Kenntnis des Magistrats gerechtfertigt.

Zu 10: Auch diese Frage wurde bereits mehrfach beantwortet. Die Aussagen beziehen sich auf eine Prognose für das Jahr 2020. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine abweichende Einschätzung nicht vorzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2012AA 268Jobmotor Flughafen?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 144Jobmotor Flughafen?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 22.04.2013
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung)

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