Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die Gymnasien
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 134
Betreff: Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die Gymnasien Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 33/18 CDU/SPD/GRÜNE - Der Magistrat hat im Jahr 2018 das Programm Jugendhilfe in der Schule grundlegend reformiert und ergänzt. Nicht nur die Regelförderung für weiterführende Schulen wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst und bemisst sich nunmehr nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Eine wesentliche Ergänzung der Regelförderung besteht zudem nach dem neuen Strukturmodell in der seit dem Schuljahresbeginn 2018/2019 neu eingeführten "2. Säule". Diese gewährt allen weiterführenden Schulen, unabhängig von der Schulform, auf Antrag zusätzliche Projektmittel für Jugendhilfeprojekte in den Schwerpunktbereichen Inklusion und Integration. Im Rahmen der 2. Säule können somit erstmals auch Gymnasien und Förderschulen Mittel für eine Jugendhilfemaßnahme an ihrer Schule beantragen. Das Informationsschreiben zur "2. Säule" ging am 09.11.2018 an alle weiterführenden Frankfurter Schulen. Dem Stadtschulamt liegen bereits vier Anträge von Gymnasien für "bedarfsgerechte, zusätzliche sozialpädagogische Angebote an Schulen" vor. Auch im Rahmen des Projekts "Haltekraft stärken" wird eine Jugendhilfemaßnahme an Gymnasien bereits erprobt. Das Projekt "Stärkung der Haltekraft von Schulen und Förderung von Aufstiegen" wurde im Rahmen des Integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 der Stadt Frankfurt am Main entwickelt und beschlossen. Ziel ist es, im Rahmen eines Modellprojektes Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Ursachen absteigende Schulformwechsel an Frankfurter Schulen haben, Strategien zur Stärkung der Haltekraft von Schule zu entwickeln und diese gemeinsam zu erproben. Hierfür sollen Schulen verschiedener Bildungsgänge, explizit ein Gymnasium sowie ein Jugendhilfeträger miteinander kooperieren, um Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei Schulformwechseln zu unterstützen und Aufstiege zu fördern. Die konkrete Umsetzung des Modellprojektes erfolgt seit September 2017 im Rahmen eines Kooperationsverbundes zwischen der Bettinaschule, Falkschule und dem Jugendhilfeträger Internationales Familienzentrum. Der Magistrat wird sowohl das Projekt "Haltekraft stärken" als auch die neu entstehenden Jugendhilfeprojekte im Rahmen der "2. Säule" auswerten. Eine Evaluation soll unter anderem Aufschluss darüber geben, ob und mit welchen Schwerpunkten das Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule inhaltlich und strukturell für Gymnasien erweitert werden kann. Über die Ergebnisse der Auswertung wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Mit der Aufnahme von Gymnasien in die Regelförderung des Programms "Jugendhilfe in der Schule" können aus Sicht des Magistrats durchaus Erkenntnisse der SEP Maßnahme "Stärkung der Haltekraft von Schulen und Förderung von Aufstiegen" oder anderer Pilotprojekte zur Stärkung von Integration und Inklusion nachhaltig umgesetzt werden. Allerdings wäre eine Erweiterung der Regelförderung sowohl mit einer wesentlichen finanziellen Ressourcenerhöhung als auch einer notwendigen personellen Stärkung des zuständigen Fachteams im Stadtschulamt verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2018EE 33Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die GymnasienEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 29. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 134Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die GymnasienMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)