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Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die Gymnasien

Vorlagentyp: B
58 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 29.04.2019, B 134

Betreff: Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die Gymnasien Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 33/18 CDU/SPD/GRÜNE - Der Magistrat hat im Jahr 2018 das Programm Jugendhilfe in der Schule grundlegend reformiert und ergänzt. Nicht nur die Regelförderung für weiterführende Schulen wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst und bemisst sich nunmehr nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Eine wesentliche Ergänzung der Regelförderung besteht zudem nach dem neuen Strukturmodell in der seit dem Schuljahresbeginn 2018/2019 neu eingeführten "2. Säule". Diese gewährt allen weiterführenden Schulen, unabhängig von der Schulform, auf Antrag zusätzliche Projektmittel für Jugendhilfeprojekte in den Schwerpunktbereichen Inklusion und Integration. Im Rahmen der 2. Säule können somit erstmals auch Gymnasien und Förderschulen Mittel für eine Jugendhilfemaßnahme an ihrer Schule beantragen. Das Informationsschreiben zur "2. Säule" ging am 09.11.2018 an alle weiterführenden Frankfurter Schulen. Dem Stadtschulamt liegen bereits vier Anträge von Gymnasien für "bedarfsgerechte, zusätzliche sozialpädagogische Angebote an Schulen" vor. Auch im Rahmen des Projekts "Haltekraft stärken" wird eine Jugendhilfemaßnahme an Gymnasien bereits erprobt. Das Projekt "Stärkung der Haltekraft von Schulen und Förderung von Aufstiegen" wurde im Rahmen des Integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 der Stadt Frankfurt am Main entwickelt und beschlossen. Ziel ist es, im Rahmen eines Modellprojektes Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Ursachen absteigende Schulformwechsel an Frankfurter Schulen haben, Strategien zur Stärkung der Haltekraft von Schule zu entwickeln und diese gemeinsam zu erproben. Hierfür sollen Schulen verschiedener Bildungsgänge, explizit ein Gymnasium sowie ein Jugendhilfeträger miteinander kooperieren, um Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei Schulformwechseln zu unterstützen und Aufstiege zu fördern. Die konkrete Umsetzung des Modellprojektes erfolgt seit September 2017 im Rahmen eines Kooperationsverbundes zwischen der Bettinaschule, Falkschule und dem Jugendhilfeträger Internationales Familienzentrum. Der Magistrat wird sowohl das Projekt "Haltekraft stärken" als auch die neu entstehenden Jugendhilfeprojekte im Rahmen der "2. Säule" auswerten. Eine Evaluation soll unter anderem Aufschluss darüber geben, ob und mit welchen Schwerpunkten das Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule inhaltlich und strukturell für Gymnasien erweitert werden kann. Über die Ergebnisse der Auswertung wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Mit der Aufnahme von Gymnasien in die Regelförderung des Programms "Jugendhilfe in der Schule" können aus Sicht des Magistrats durchaus Erkenntnisse der SEP Maßnahme "Stärkung der Haltekraft von Schulen und Förderung von Aufstiegen" oder anderer Pilotprojekte zur Stärkung von Integration und Inklusion nachhaltig umgesetzt werden. Allerdings wäre eine Erweiterung der Regelförderung sowohl mit einer wesentlichen finanziellen Ressourcenerhöhung als auch einer notwendigen personellen Stärkung des zuständigen Fachteams im Stadtschulamt verbunden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018EE 33Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die GymnasienEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 29. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 58 Wochen
    BB 134Erweiterung des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule auch für die Gymnasien
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 12
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO II, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO II, TOP 73
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 32 · 07.06.2019
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 32 · 13.06.2019
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 32 · 14.06.2019
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 32 · 17.06.2019
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 30 · 18.06.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 55 · 25.06.2019
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 22.08.2019
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 134 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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