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Erhöhung der Lärmschutzwand im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.03.2010, B 133

Betreff: Erhöhung der Lärmschutzwand im Frankfurter Bogen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6354 - NR 1434 LINKE. - Das Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt hat nunmehr in seiner Funktion als Träger der Straßenbaulast Stellung genommen und führt zur Begründung seiner ablehnenden Position aus, dass: - die ausgeführten Lärmschutzmaßnahmen den von der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Bebauung Preungesheim aufgestellten Planung entsprechen und auf Grundlage der gültigen Regelwerke korrekt ausgeführt wurden. - Eine Verbesserung des vorhandenen Lärmschutzsystems sei nur bei grundlegenden - Änderungen im Straßenkörper erforderlich, was derzeit nicht beabsichtigt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juni 2009NRNR 1434Erhöhung der Lärmschutzwand im Frankfurter BogenSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 28. September 2009BB 827Erhöhung der Lärmschutzwand im Frankfurter BogenMagistratsbericht
  3. 1. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    BB 133Erhöhung der Lärmschutzwand im Frankfurter Bogen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 133 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 18.05.2010
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 133 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
Stv. Schenk (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Kenntnis)

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