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Anlageziele der Stadt Frankfurt für Nachhaltigkeit und Menschenrechtswahrung: Auch Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt zur Einhaltung verpflichten

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die Anlageziele der Stadt Frankfurt im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Menschenrechtswahrung. Es wird vorgeschlagen, die städtische Beteiligung an der Messe Frankfurt zur Einhaltung dieser Ziele zu verpflichten. Das erwartete Ergebnis ist eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftstätigkeit der Messe.

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Bericht

Zu a und b: Im Grundsatz stellt sich vorab die Frage, ob die städtische Beteiligung an einem Unternehmen in den Geltungsbereich der Anlagerichtlinie der Stadt Frankfurt am Main fällt. In Punkt 2 der geltenden städtischen Anlagerichtlinie (§ 67 vom 20.05.2021 (M 54/2021)) ist geregelt: "Die Anlagerichtlinien gelten für den Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main und die Eigenbetriebe und sollen die Geldanlage und die Art und Weise der Verwaltung der angelegten Mittel regeln." Expressis verbis zählen Unternehmensbeteiligungen nicht zum Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main, vielmehr bezieht sich die Anlagerichtlinie auf Geldanlagen in Form von Wertpapieren und Einlagensicherung.

Dessen ungeachtet soll im Folgenden ausgeführt werden, über welche gesellschaftsrechtlichen Organe die Stadt Frankfurt am Main eine alleinige Anweisung an die Messe-Geschäftsführung durchsetzen könnte, die städtische Anlagerichtlinie zu beachten.

Ein Hebel zur Einbringung von Anlagezielen zur Nachhaltigkeit (a) bzw. zur Durchsetzung einer partiellen Geschäftseinstellung bei der Messe Frankfurt (b) liegt theoretisch beim Aufsichtsrat, der die Tätigkeit der Geschäftsführung der Messe Frankfurt überwacht.

Nach § 7 des Gesellschaftsvertrages der Messe Frankfurt besteht der Aufsichtsrat der Messe Frankfurt aus 21 Mitgliedern. Davon sind 14 Mitglieder Anteilseignervertreter:innen und 7 Mitglieder Arbeitnehmervertreter:innen. Die 7 Mitglieder der Arbeitnehmer:innen werden nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmer:innen gewählt. Die 14 Anteilseignervertreter:innen setzen sich wie folgt zusammen: - Zwei Aufsichtsratsmitglieder werden von der Stadt Frankfurt am Main entsandt, und zwar der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main.

- Zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden vom Land Hessen entsandt, und zwar der Hessische Finanzminister und der Hessische Wirtschaftsminister.

- Die übrigen 10 Vertreter:innen der Anteilseigner werden von der Gesellschafterversammlung gewählt.

Gewählt werden drei Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag der Stadt Frankfurt am Main, ein Aufsichtsratsmitglied auf Vorschlag des Landes Hessen sowie sechs Vertreter:innen der Wirtschaft, die eine für Bestand und Entwicklung der Gesellschaft wichtige wirtschaftliche Kompetenz repräsentieren, etwa durch maßgebliche wirtschaftliche Tätigkeit in einem messerelevanten Unternehmen. Dabei werden Beschlüsse im Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Zudem ist ein Aufsichtsratsmandat ein persönliches Mandat, das keiner Abstimmungsdisziplin unterworfen ist oder werden kann.

Wie unschwer zu erkennen ist, hat die Stadt Frankfurt am Main mit insgesamt fünf Aufsichtsratsmitgliedern (Oberbürgermeister, Stadtkämmerer plus drei auf Vorschlag der Stadt Frankfurt am Main zu wählende Aufsichtsratsmitglieder) keine Mehrheit im Aufsichtsrat, um die städtische Anlagerichtlinie durchzusetzen.

Ein weiterer möglicher Weg für Einbringung von Anlagezielen zur Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Messe Frankfurt ist theoretisch als Anteilseignerin in der Gesellschafterversammlung denkbar. Am Stammkapital der Messe Frankfurt GmbH ist die Stadt Frankfurt am Main zu 60 %, das Land Hessen zu 40 % beteiligt. Aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen sind Gesellschafterbeschlüsse bei der Messe Frankfurt jedoch nur einvernehmlich von den beiden Gesellschaftern Land Hessen und Stadt Frankfurt am Main zu treffen. Denn gemäß § 15 Absatz 4, Satz 2 des Gesellschafsvertrages der Messe Frankfurt werden Gesellschafterbeschlüsse mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen gefasst, so dass trotz Anteilsmehrheit kein Mehrheitsbeschluss durch die Stadt Frankfurt am Main alleine herbeigeführt werden kann.

Vor diesem Hintergrund kann weder ein einseitiger Beschluss der Stadt Frankfurt am Main erfolgen, der die Messe Frankfurt auf die Einhaltung der städtischen Anlagerichtlinie verpflichtet, noch kann ein einseitiger Beschluss herbeigeführt werden, dass die Geschäftstätigkeit der Messe Frankfurt Middle East, Dubai, einzustellen ist.

Dessen ungeachtet sind die Aufsicht führenden Organe über die sorgfältige und professionelle Anlagepolitik der Messe Frankfurt informiert, für die der Unternehmensbereich "Treasury" verantwortlich zeichnet. Dessen Anlagerichtlinien haben das "Ziel, die finanziellen Risiken in der Unternehmensgruppe (Liquiditätsrisiken, Währungsrisiken, Zinsrisiken, Ausfallrisiken etc.) zu minimieren und gleichzeitig den Ertrag aus Geldanlagen und den Aufwand aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu optimieren. Dabei steht die Sicherheit der liquiden Mittel an oberster Stelle." Geldanlagen in politisch unsicheren Regionen erfüllen dieses hohe Sicherheitserfordernis regelhaft nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2023NRNR 801Anlageziele der Stadt Frankfurt für Nachhaltigkeit und Menschenrechtswahrung: Auch Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt zur Einhaltung verpflichtenSTVV-Antrag · Linke
  2. 2. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 125Anlageziele der Stadt Frankfurt für Nachhaltigkeit und Menschenrechtswahrung: Auch Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt zur Einhaltung verpflichten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 26 · 16.04.2024
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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