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Errichtung einer Sportanlage in Oberrad

Vorlagentyp: B
66 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat prüft weiterhin mehrere Standorte für die Verlagerung der Europäischen Schule Frankfurt. Aktuell sind keine weiteren Verhandlungen zur Verlagerung der Sportanlagen vorgesehen, da die ursprünglichen Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen und eine Umnutzung nicht mehr angestrebt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen beantwortet der Magistrat wie folgt:

Zu 1.: Der Magistrat prüft weiterhin mehrere Grundstücke als möglichen Standort für die Verlagerung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF). Die Fläche an der Gerbermühlstraße (Mainwasen) ist aktuell nicht mehr als neuer Standort der ESF vorgesehen, daher ist derzeit auch keine Verlagerung der dortigen Sportanlagen auf die Fläche an der Offenbacher Landstraße in der Diskussion.

Zu 2. und 3.: Im Zuge der ursprünglichen Planung waren Flächen zwischen der Offenbacher Landstraße und den Oberräder Gräben in einer Breite (Nord-Süd) von durchschnittlich ca. 152 m und einer Länge (West-Ost) von ca. 355 m projektiert.

Neben den städtischen Grundstücken Flur 579 Nr. 794/179 sowie einer Teilfläche aus Nr. 714 sollten Teilflächen aus rund 90 Grundstücken mit 44 verschiedenen privaten Eigentümern in Anspruch genommen werden. Grundstücke städtischer Gesellschaften wären nicht betroffen gewesen.

Zu 4. und 5.: Der Magistrat hatte Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen und hat diesen das grundsätzliche Erwerbsinteresse mitgeteilt. Weitere Grunderwerbsverhandlungen wurden nicht geführt und sind auch nicht mehr vorgesehen.

Zu 6. bis 8.: Rund 50 % der für die Verlagerung der Sportanlage ursprünglich geprüften Flächen befinden sich im Frankfurter GrünGürtel und damit im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main". Für die Errichtung einer Sportanlage wäre zudem das Planungsrecht zu ändern gewesen. Eine Prüfung, ob diese Planungshindernisse überwunden und Baurecht geschaffen werden könnten, ist aktuell nicht mehr vorgesehen.

Zu 9. und 10.: Das Mainwasen-Areal befindet sich im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Frankfurt. Es wird nicht mehr als Standort einer weiterführenden Schule geprüft.

Zu 11. und 12.: Das für die Verlagerung der Sportanlage an die Offenbacher Landstraße ursprünglich geprüfte Areal ist derzeit zu rund 95 % landwirtschaftlich genutzt (einschließlich Nahrungsmittel produzierender Gartenbau). Auf den weiteren Flächen befinden sich Kleingärten. Eine Umnutzung ist aktuell nicht mehr vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. November 2020AA 810Errichtung einer Sportanlage in OberradSTVV-Anfrage · AfD
  2. 1. Oktober 2021BB 360Errichtung einer Sportanlage in OberradMagistratsbericht
  3. 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 Wochen
    BB 121Errichtung einer Sportanlage in Oberrad
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 9 · 25.03.2022
TO I, TOP 78
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 7 · 03.05.2022
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 7 · 05.05.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 121 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

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