Errichtung einer Sportanlage in Oberrad
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft weiterhin mehrere Standorte für die Verlagerung der Europäischen Schule Frankfurt. Aktuell sind keine weiteren Verhandlungen zur Verlagerung der Sportanlagen vorgesehen, da die ursprünglichen Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen und eine Umnutzung nicht mehr angestrebt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Die in der Anfrage aufgeworfenen Fragen beantwortet der Magistrat wie folgt:
Zu 1.: Der Magistrat prüft weiterhin mehrere Grundstücke als möglichen Standort für die Verlagerung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF). Die Fläche an der Gerbermühlstraße (Mainwasen) ist aktuell nicht mehr als neuer Standort der ESF vorgesehen, daher ist derzeit auch keine Verlagerung der dortigen Sportanlagen auf die Fläche an der Offenbacher Landstraße in der Diskussion.
Zu 2. und 3.: Im Zuge der ursprünglichen Planung waren Flächen zwischen der Offenbacher Landstraße und den Oberräder Gräben in einer Breite (Nord-Süd) von durchschnittlich ca. 152 m und einer Länge (West-Ost) von ca. 355 m projektiert.
Neben den städtischen Grundstücken Flur 579 Nr. 794/179 sowie einer Teilfläche aus Nr. 714 sollten Teilflächen aus rund 90 Grundstücken mit 44 verschiedenen privaten Eigentümern in Anspruch genommen werden. Grundstücke städtischer Gesellschaften wären nicht betroffen gewesen.
Zu 4. und 5.: Der Magistrat hatte Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen und hat diesen das grundsätzliche Erwerbsinteresse mitgeteilt. Weitere Grunderwerbsverhandlungen wurden nicht geführt und sind auch nicht mehr vorgesehen.
Zu 6. bis 8.: Rund 50 % der für die Verlagerung der Sportanlage ursprünglich geprüften Flächen befinden sich im Frankfurter GrünGürtel und damit im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main". Für die Errichtung einer Sportanlage wäre zudem das Planungsrecht zu ändern gewesen. Eine Prüfung, ob diese Planungshindernisse überwunden und Baurecht geschaffen werden könnten, ist aktuell nicht mehr vorgesehen.
Zu 9. und 10.: Das Mainwasen-Areal befindet sich im Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Frankfurt. Es wird nicht mehr als Standort einer weiterführenden Schule geprüft.
Zu 11. und 12.: Das für die Verlagerung der Sportanlage an die Offenbacher Landstraße ursprünglich geprüfte Areal ist derzeit zu rund 95 % landwirtschaftlich genutzt (einschließlich Nahrungsmittel produzierender Gartenbau). Auf den weiteren Flächen befinden sich Kleingärten. Eine Umnutzung ist aktuell nicht mehr vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2020AA 810Errichtung einer Sportanlage in OberradSTVV-Anfrage · AfD
- 1. Oktober 2021BB 360Errichtung einer Sportanlage in OberradMagistratsbericht
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenBB 121Errichtung einer Sportanlage in OberradMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)