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Erneuerbare Energien in Frankfurt nutzen, Bürger und Stadtteile am Gewinn finanziell beteiligen: Standorte für Windkraftanlagen

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.03.2013, B 118

Betreff: Erneuerbare Energien in Frankfurt nutzen, Bürger und Stadtteile am Gewinn finanziell beteiligen: Standorte für Windkraftanlagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2499 - NR 451/12 CDU und GRÜNE - Die Stadt Frankfurt hat sich das Ziel, in jeweils 5 Jahren die CO2-Emissionen um 10% zu senken, diese im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 zu halbieren und einen Masterplan "100% Klimaschutz 2050" zu erstellen. Dabei kann auch die Stromerzeugung aus Windenergie einen Beitrag leisten. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in einer umfangreichen Analyse die Potenziale der Flächen für die Windenergienutzung überprüft. Für das Frankfurter Stadtgebiet kommt der Regionalverband zu dem Ergebnis, dass an zwei Standorten ein Potenzial zur Nutzung der Windenergie vorhanden ist. Dabei handelt es sich um eine Fläche nord-östlich von Bergen-Enkheim sowie eine Fläche nördlich von Nieder-Erlenbach. Im Bereich nord-östlich von Bergen-Enkheim plant der Projektentwickler Renertec bereits seit dem Jahr 2008 ein Windprojekt mit 3 Windrädern. Die Mainova AG plant die Nutzung der Flächen nördlich von Nieder-Erlenbach für den Bau von vier Windkraftanlagen. Im Spätsommer 2012 wurden die Flächen für den Windpark in Form von Pachtverträgen mit den Grundstückeigentümern gesichert. Die Pachteinnahmen kommen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Windparks im Wesentlichen Stiftungen, Verbänden sowie der ortsansässigen Landwirtschaft zu Gute. Im Rahmen der Nutzung der Wege entstehen Pachteinahmen für die Stadt Frankfurt. Im Herbst 2012 wurde der Bauantrag durch die Mainova-Beteiligungsgesellschaft "WPE - Hessische Windpark Entwicklungs GmbH" beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens werden die Fragestellungen des Immissionsschutzes und des Naturschutzes berücksichtigt. Die Mainova AG wartet derzeit auf den Eingang der Baugenehmigung. Im Rahmen einer Bürgerinformationsserie tritt die Mainova AG regelmäßig in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Nieder-Erlenbach mit den Bürgern in einen Dialog und informiert über den aktuellen Stand der Planungen. Im Herbst 2012 fand neben einer Informationsveranstaltung auch eine Besichtigungsfahrt der vorgesehenen Standorte statt, auf welcher die Bürger Fragen an die Projektbeteiligten richten konnten. Durch weitere vorgesehene Kommunikationsmaßnahmen, wie etwa der Schaltung eines online-Bautagebuches, Pressemeldungen, Führungen für Interessierte und den Bau von Informationstafeln zum Thema Wind an den einzelnen Windrädern will die Mainova AG ein Höchstmaß an Transparenz und somit auch Akzeptanz für dieses Vorhaben schaffen. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist hierbei ein wichtiges Anliegen der Mainova AG. Entsprechend dem Vorschlag des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung soll den Bürgerinnen und Bürgern Nieder-Erlenbachs eine finanzielle Beteiligung an dem Windpark angeboten werden. Parallel zu den Bauarbeiten, welche voraussichtlich ab Sommer 2013 stattfinden, wird ein Bürgerbeteiligungsmodell erarbeitet und vorgestellt. Unter der Voraussetzung eines reibungslosen Projektverlaufes ist mit einer Inbetriebnahme des Windparks Nieder-Erlenbach Ende 2013 zu rechnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2012NRNR 451Erneuerbare Energien in Frankfurt nutzen, Bürger und Stadtteile am Gewinn finanziell beteiligen: Standorte für WindkraftanlagenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 4. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 118Erneuerbare Energien in Frankfurt nutzen, Bürger und Stadtteile am Gewinn finanziell beteiligen: Standorte für Windkraftanlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 13
Sitzung 20 · 09.04.2013
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 19 · 09.04.2013
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 118 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 20 · 23.05.2013
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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