Temporäre Verlegung des Flohmarktes an das nördliche Mainufer
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Flohmarkt temporär an das nördliche Mainufer zu verlegen, um die Durchführung während der Sperrung des Mainkais zu ermöglichen. Die Verlegung soll ab dem 25. Januar 2020 erfolgen und zielt darauf ab, die Teilnehmerzahlen zu reduzieren und die Durchführung während Großveranstaltungen zu vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die Verlegung des Frankfurter Flohmarktes vom südlichen an das nördliche Mainufer während der probeweisen Sperrung des Mainkai ist ab dem 25. Januar 2020 umgesetzt worden. Der Sperrbereich zwischen der Straße Zum Pfarrturm und der Untermainbrücke ist insgesamt deutlich kompakter als der Standort am südlichen Mainufer. Damit geht einher, dass sich die Teilnehmerzahlen reduzieren werden. Zu Zeiten von Großveranstaltungen am Mainufer inklusive des Auf- und Abbaus ist die Durchführung des Flohmarktes nicht vorgesehen. Die Optionen zur Erweiterung der Flohmarktflächen am Mainkai wurden eingehend geprüft. Die Prüfungen sind zu folgenden Ergebnissen gelangt: Die Grünflächen am nördlichen Mainufer stehen zum Zwecke der Flohmarktnutzung grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die schmalen Nebenstraßen des Mainkais (z. B. Alte Mainzer Gasse, Am Leonhardstor) sind im Wesentlichen wegen zu geringer Fahrbahnbreiten nicht zur Arrondierung des Flohmarktes geeignet. Im Genehmigungsverfahren des Flohmarktes am Mainkai wurde festgelegt, dass die Ausfahrt der Tiefgarage Dom-Römer und die Abfahrt über den östlichen Mainkai an Markttagen gewährleistet bleiben muss, darüber hinaus sind die eingerichteten Omnibusparkplätze östlich der Straße Zum Pfarrturm zu erhalten sowie die Andienung der Fahrgastschiffe an der Fahrtorwerft zu ermöglichen. Eine Ausdehnung in östliche Richtung lässt sich somit in Einklang mit den behördlichen Auflagen und Vorgaben nicht realisieren. Westlich der Untermainbrücke wurde ferner die Hinzunahme des Untermainkais im Straßenabschnitt bis zur Wiesenhüttenstraße geprüft. Hierzu ist zu bemerken, dass der Untermainkai nur sehr selten zu Veranstaltungen gesperrt wird. Entsprechende Sperrungen fanden stets an Sonn- bzw. Feiertagen statt. Erfahrungswerte an Werktagen liegen bei der Genehmigungsbehörde nicht vor. Würde die Straßensperrung des Untermainkais zum Flohmarkt erfolgen, wäre das öffentliche Parkhaus am Theater nicht mehr zum An- und Ausfahren erreichbar, würde faktisch außer Betrieb genommen werden. Die Untermainanlage wäre im Teilabschnitt Wilhelm-Leuschner-Straße bis Untermainkai nicht mehr befahrbar. Ferner bringt die Sperrung des Untermainkais weitere Einschränkungen bzw. Verkehrsmaßnahmen mit sich. Die Windmühlenstraße wird zu einer Sackgasse, da die Einbahnstraßenregelung in Richtung Untermainkai führt und an der Einmündung endet. Dort geparkte Fahrzeuge könnten zur Sperrzeit nicht mehr abfahren. Die Mainluststraße ist eine Einbahnstraße in gegengesetzter Richtung bis zur Wilhelm-Leuschner-Straße. Dieser Abschnitt könnte nicht mehr befahren werden. Der Abbiegefahrstreifen an der Hofstraße Richtung Untermainkai könnte für den öffentlichen Verkehr nicht mehr genutzt werden und wäre ebenfalls zu sperren. Aus Sicht des Magistrats sind die für die Nutzung des Untermainkais nötigen verkehrlichen Maßnahmen mit einem verhältnismäßig hohen Eingriff in die öffentliche Verkehrsführung verbunden und sind zusammen mit der Betriebsbeschränkung des Parkhauses am Theater keine geeignete Maßnahme um die Flohmarktfläche zu erweitern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2019NRNR 1045Temporäre Verlegung des Flohmarktes an das nördliche MainuferSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 111Temporäre Verlegung des Flohmarktes an das nördliche MainuferMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)