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Temporäre Verlegung des Flohmarktes an das nördliche Mainufer

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Flohmarkt temporär an das nördliche Mainufer zu verlegen, um die Durchführung während der Sperrung des Mainkais zu ermöglichen. Die Verlegung soll ab dem 25. Januar 2020 erfolgen und zielt darauf ab, die Teilnehmerzahlen zu reduzieren und die Durchführung während Großveranstaltungen zu vermeiden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die Verlegung des Frankfurter Flohmarktes vom südlichen an das nördliche Mainufer während der probeweisen Sperrung des Mainkai ist ab dem 25. Januar 2020 umgesetzt worden. Der Sperrbereich zwischen der Straße Zum Pfarrturm und der Untermainbrücke ist insgesamt deutlich kompakter als der Standort am südlichen Mainufer. Damit geht einher, dass sich die Teilnehmerzahlen reduzieren werden. Zu Zeiten von Großveranstaltungen am Mainufer inklusive des Auf- und Abbaus ist die Durchführung des Flohmarktes nicht vorgesehen. Die Optionen zur Erweiterung der Flohmarktflächen am Mainkai wurden eingehend geprüft. Die Prüfungen sind zu folgenden Ergebnissen gelangt: Die Grünflächen am nördlichen Mainufer stehen zum Zwecke der Flohmarktnutzung grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die schmalen Nebenstraßen des Mainkais (z. B. Alte Mainzer Gasse, Am Leonhardstor) sind im Wesentlichen wegen zu geringer Fahrbahnbreiten nicht zur Arrondierung des Flohmarktes geeignet. Im Genehmigungsverfahren des Flohmarktes am Mainkai wurde festgelegt, dass die Ausfahrt der Tiefgarage Dom-Römer und die Abfahrt über den östlichen Mainkai an Markttagen gewährleistet bleiben muss, darüber hinaus sind die eingerichteten Omnibusparkplätze östlich der Straße Zum Pfarrturm zu erhalten sowie die Andienung der Fahrgastschiffe an der Fahrtorwerft zu ermöglichen. Eine Ausdehnung in östliche Richtung lässt sich somit in Einklang mit den behördlichen Auflagen und Vorgaben nicht realisieren. Westlich der Untermainbrücke wurde ferner die Hinzunahme des Untermainkais im Straßenabschnitt bis zur Wiesenhüttenstraße geprüft. Hierzu ist zu bemerken, dass der Untermainkai nur sehr selten zu Veranstaltungen gesperrt wird. Entsprechende Sperrungen fanden stets an Sonn- bzw. Feiertagen statt. Erfahrungswerte an Werktagen liegen bei der Genehmigungsbehörde nicht vor. Würde die Straßensperrung des Untermainkais zum Flohmarkt erfolgen, wäre das öffentliche Parkhaus am Theater nicht mehr zum An- und Ausfahren erreichbar, würde faktisch außer Betrieb genommen werden. Die Untermainanlage wäre im Teilabschnitt Wilhelm-Leuschner-Straße bis Untermainkai nicht mehr befahrbar. Ferner bringt die Sperrung des Untermainkais weitere Einschränkungen bzw. Verkehrsmaßnahmen mit sich. Die Windmühlenstraße wird zu einer Sackgasse, da die Einbahnstraßenregelung in Richtung Untermainkai führt und an der Einmündung endet. Dort geparkte Fahrzeuge könnten zur Sperrzeit nicht mehr abfahren. Die Mainluststraße ist eine Einbahnstraße in gegengesetzter Richtung bis zur Wilhelm-Leuschner-Straße. Dieser Abschnitt könnte nicht mehr befahren werden. Der Abbiegefahrstreifen an der Hofstraße Richtung Untermainkai könnte für den öffentlichen Verkehr nicht mehr genutzt werden und wäre ebenfalls zu sperren. Aus Sicht des Magistrats sind die für die Nutzung des Untermainkais nötigen verkehrlichen Maßnahmen mit einem verhältnismäßig hohen Eingriff in die öffentliche Verkehrsführung verbunden und sind zusammen mit der Betriebsbeschränkung des Parkhauses am Theater keine geeignete Maßnahme um die Flohmarktfläche zu erweitern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. November 2019NRNR 1045Temporäre Verlegung des Flohmarktes an das nördliche MainuferSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 111Temporäre Verlegung des Flohmarktes an das nördliche Mainufer
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 40 · 15.05.2020
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPDie ParteiU.b
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 38 · 26.05.2020
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 38 · 26.05.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 111 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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