Der städtische Fuhrpark
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt den städtischen Fuhrpark und die damit verbundenen Kosten sowie die geplante Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge. Es wird vorgeschlagen, die Fahrzeugflotte sukzessive auf lokal emissionsfreie PKW umzustellen, wobei die Umsetzung von verschiedenen Faktoren abhängt. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung der Emissionen und eine langfristige Kostenoptimierung.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Die Antworten umfassen im Folgenden alle städtischen Ämter ohne die städtischen Beteiligungen. Aufgrund von abgelaufenen Aufbewahrungsfristen oder mangelnder digitaler Auswertungsmöglichkeiten konnten einige Angaben zu den Vorjahren nicht erfolgen. Durch die dezentrale Organisation der Fuhrparkverwaltung hätten zudem einige Daten nur mit unangemessen hohem Aufwand ermittelt werden können. Der städtische Fuhrpark umfasste, wie im Bericht des Magistrats vom 29.03.2019, B 109, mitgeteilt, im Jahr 2018 564 Pkw. Das Anmieten von Pkw über Carsharing betrug in den letzten fünf Jahren jeweils folgendes Volumen: 2014 16.393 €, 2015 46.510 €, 2016 52.928 €, 2017 68.673 €, 2018 69.807 €. Die Kosten für den gesamten städtischen Fuhrpark für Pkw und LKW betrugen: 2015 7,6 Mio. €, 2018 8,4 Mio. €. Darin enthalten sind Auswendungen für Energie und Treibstoffe, Instandhaltung, KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer sowie die Abschreibungen. Die Kosten für den städtischen Fuhrpark (für Pkw und LKW) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Dezernate: I 2015 24.193,21 €, 2018 22.104,37 €; II 2015 15.014,00 €, 2018 15.832,66 €; III 2015 41.540,69 €, 2018 58.696,75 €; IV 2015 78.245,93 €, 2018 88.860,38 €; V 2015 94.696,98 €, 2018 113.177,01 €; VI 2015 431.106,26 €, 2018 400.720,57 €; VII 2015 109.106,05 €, 2018 151.725,82 €; VIII 2015 124.964,12 €, 2018 71.235,17 €; IX 2015 3.790.629,35 €, 2018 4.174.975,95 €; X 2015 2.661.546,78 €, 2018 3.078.141,34 €; XI 2015 250.958,11 €, 2018 236.049,69 €; STVV 2015 5.766,62 €, 2018 5.214,39 €; ZF 2015 549,00 €, 2018 589,00 €; Gesamtergebnis 2015 7.628.317,10 €, 2018 8.417.323,10 €. Gemäß den am 20.09.2019 vom Magistrat neu beschlossenen Richtlinien über die Beschaffung von PKW für die Stadtverwaltung ist die sukzessive Umstellung der Fahrzeugflotte auf lokal emissionsfreie PKW vorgesehen. Von den rückmeldenden Ämtern konnte auch kein konkreter Zeitpunkt benannt werden, da eine sukzessive und zeitnahe Umstellung nur unter Berücksichtigung von funktionalen und wirtschaftlichen Aspekten, den jeweils aktuell geltenden Beschlüssen und städtischen Richtlinien sowie in Abhängigkeit der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln erfolgen kann. Das entscheidende Kriterium für die vollständige Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge wird insbesondere in der Bereitstellung von geeigneten Fahrzeugen am Markt, deren Reichweite und der Tankstellenverfügbarkeit gesehen. Von den rückmeldenden Ämtern konnten keine Angaben zu den Mehrkosten gemacht werden mit denen insgesamt und jährlich bis zu einer vollständigen Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge zu rechnen ist. Es wird im Einzelfall zu betrachten sein, inwieweit durch emissionsfreie Fahrzeuge Mehrkosten entstehen. Hierbei sind Zuschüsse und ggf. geringere laufende Kosten (z.B. bei der Kfz-Steuer, Wartungskosten) zu berücksichtigen. Etwaige Mehrkosten sollten durch ein optimiertes Fuhrparkmanagement, insbesondere eine zentralere Strategieausrichtung, vorrangige Nutzung des ÖPNV, Fahrzeugpooling bei Ämtern mit räumlicher Nähe und Carsharing als Spitzenbedarfsabdeckung kompensiert werden. In Folge der Marktdurchdringung der neuen Technologien sind langfristig wieder fallende Anschaffungskosten zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2019AA 525Der städtische FuhrparkSTVV-Anfrage · AfD
- 1. November 2019BB 388Der städtische FuhrparkMagistratsbericht
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 108Der städtische FuhrparkMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)