Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 107
Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1885 - OA 202/12 OBR 7 - Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu den Ausbauplanungen bisher noch keine Stellungnahme abgegeben hat, sodass diese dem Ortsbeirat erst zu einem späteren Zeitpunkt zugeleitet werden wird. Im Übrigen kann zu den Ziffern 4 - 9 wie folgt berichtet werden: zu 4. Die RTW-Planungen berücksichtigen den geplanten Autobahnausbau. Weitergehende Auswirkungen sind nicht zu erwarten. zu 5. Die Ortsumfahrung Praunheim verläuft nach derzeitigem Planungsstand außerhalb des Variantenkorridors der Autobahnerweiterung. zu 6. Dem Magistrat sind keine Auswirkungen bekannt. zu 7. Bisher liegt nur eine vereinfachte Auswirkungsermittlung für einen Ausbau in heutiger Achslage vor. Aussagen hierzu sind noch nicht möglich. zu 8. Der Erdwall basiert auf dem Planfeststellungsverfahren zum Riederwaldtunnel. Er soll aus Aushubmassen gebildet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bau des Riederwaldtunnels zeitlich vor dem Ausbau der BAB 5 liegen wird. zu 9. Mit dem Ausbau der BAB 5 muss ein ausreichender Lärmschutz hergestellt werden. Inwiefern der geplante Erdwall dann realisiert ist und ggf. noch angepasst werden muss, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2012OFOF 144/7Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im BeteiligungsverfahrenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 22. Mai 2012OAOA 202Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im BeteiligungsverfahrenAnregung
- 22. Februar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 107Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im BeteiligungsverfahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)