Anlagestrategien der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Anlagestrategien der Stadt Frankfurt am Main, die auf den gesetzlichen Grundlagen der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung basieren. Ziel ist es, die Verwaltung der Geldanlagen transparent zu gestalten und die Einhaltung von Risikomanagement-Standards sicherzustellen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBericht
Den Rahmen für die Verwaltung der Geldanlagen im hoheitlichen Bereich bilden die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie die inhaltlich kaum geänderte Neufassung der "Hinweise des Hessischen Innenministeriums zu Geldanlagen und Einlagensicherung" vom 19.10.2021. Auf Basis dieser Grundlagen sind Regelungen zu den zulässigen Anlageprodukten für die Stadt Frankfurt am Main in den "Anlagerichtlinien für die Stadt Frankfurt am Main" (§ 67 vom 20.05.2021 aus M 54) in Ziffer 5.1 getroffen. Ziffer 5.2 der Richtlinie schließt Anlagen in direkt gehaltene Finanzderivate aus. Aktuell ist das Vermögen für die hoheitlichen Sondervermögen "Rückstellung Neuverbeamtungen", "Versorgungsrücklage Beamte" und die unselbständigen Stiftungen in Kapitalmarktpapiere des Bundes sowie Festgelder, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen sowie - nur rechtlich unselbstständige Stiftungen betreffend - teilweise in Aktien und Investmentanteilen investiert. Informationen zu den Anlageportfolien lassen sich im jährlich aufzustellenden Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main finden. Darüber hinaus wird für jedes Sondervermögen per Jahres-Ultimo ein Risiko-Controlling-Bericht durch den Bereich Finanz-Controlling/Compliance erstellt, der noch weitere Informationen zu den Portfolien enthält. Hierbei handelt es sich jedoch um ein verwaltungsinternes (und vertrauliches) Dokument. Die für die Zusatzversorgungskasse zu verwaltenden Gelder bilden ein eigenes Sondervermögen, getrennt nach den beiden Abrechnungsvermögen "Pflichtversicherung" und "Freiwillige Versicherung" - siehe Ziffer 11. Der Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main ist öffentlich zugänglich z. B. über den Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main. Bei den Risiko-Controlling-Berichten handelt es sich um stadtinterne Berichte. Adressaten sind hier u. a. das für den Bereich Finanzen zuständige Dezernat, die Amtsleitung der Stadtkämmerei sowie das Revisionsamt. Ergänzend zu den Anlagerichtlinien für den Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main wurde für die Stadtkämmerei eine eigene Dienstanweisung erlassen, die wesentliche Aspekte des Risikomanagements (wie z. B. 4-Augen-Prinzip, hinreichende Dokumentation) beinhaltet. Darüber hinaus hat die Stadtkämmerei für den Bereich Vermögensverwaltung ein Compliance-Konzept erarbeitet, dessen Ziel u. a. auch die Überprüfung der Einhaltung dieser festgelegten Regelungen und Prozesse ist. Hierbei wird auch die Einhaltung der Regularien zur Nachhaltigkeit geprüft. Diese Aufgabe obliegt dem Compliance-Officer. Die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen obliegt dem Bereich Finanz-Controlling/Compliance. Neben der Erstellung der Risiko-Controlling- und Compliance-Berichte überwacht der Bereich das Tagesgeschäft und stellt die Einhaltung sowohl interner als auch externer (aufsichtsrechtliche/gesetzliche) Anforderungen sicher. Das Revisionsamt befasst sich im Rahmen der Prüfungen zum Jahresabschluss ebenfalls mit der Einhaltung der Vorgaben. Die Stadt nimmt keine Dienstleistungen in diesem Sinne in Anspruch. Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main. Das Kassenvermögen wird dabei als Sondervermögen getrennt von dem sonstigen Vermögen der Stadt Frankfurt am Main verwaltet. Die Angelegenheiten der ZVK werden durch Satzung geregelt. Gemäß Satzung der ZVK beschließt der Kassenausschuss der ZVK als oberstes Leitungsorgan u. a. über die Anlage des Vermögens. Mit der Verwaltung der Anlagen für die Zusatzversorgungskasse ist gemäß städtischem Aufgabengliederungsplan die Stadtkämmerei beauftragt. Sie handelt einzig und allein auf Weisung des Kassenausschusses. Informationen zum Anlageportfolio der ZVK finden sich analog zum Anlageportfolio des Hoheitsbereichs auch im Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wieder, der für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich, z. B. auf dem Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main, ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. November 2021AA 71Anlagestrategien der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · LINKE.
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 106Anlagestrategien der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)