Berichterstattung des Magistrats
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Überschreitung der Fristen bei Anfragen und Anträgen. Es wird angestrebt, die Fristen einzuhalten, jedoch sind Verzögerungen aufgrund von Recherchen und Abstimmungen aufgetreten. Der Bericht dient der Kenntnisnahme der Stadtverordnetenversammlung.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Derzeit ist bei 11 Anfragen (A) die geschäftsordnungsmäßige Frist von drei Monaten überschritten. Bei 7 Anfragen ist die Frist um weniger als 12 Monate überschritten. Bei 4 Anfragen ist die Frist um mehr als 12, jedoch weniger als 24 Monate überschritten. Derzeit ist bei 17 Anträgen (NR), bei denen der Magistrat gegenüber der Stadtverordnetenversammlung berichtspflichtig ist, die geschäftsordnungsmäßige Frist von drei Monaten überschritten. Bei 13 Anträgen ist die Frist um weniger als 12 Monate überschritten. Bei 3 Anträgen ist die Frist um mehr als 12, jedoch weniger als 24 Monate überschritten. Bei einem Antrag ist die Frist um mehr als 24 Monate überschritten. Der Magistrat erstellt jährlich rund 500 Berichte an die Stadtverordnetenversammlung. Es ist das Bestreben des Magistrats, die sich aus der Geschäftsordnung ergebenden Fristen einzuhalten. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Fachbereichen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, gibt der Magistrat Zwischenberichte ab oder bittet um Fristverlängerung. In den unter den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Fällen steht die erforderliche Abstimmung innerhalb des Magistrats noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2024AA 266Berichterstattung des MagistratsSTVV-Anfrage · BFF-BIG
- 15. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenBB 105Berichterstattung des MagistratsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)