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Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228?

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.04.2016, B 102

Betreff: Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228? Vorgang: A 980/16 Stv. Ochs Zu 1.) und 2.) In dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 17.10.2015, auf den der Fragesteller Bezug nimmt, wird klar dargestellt, dass der Immobilienunternehmer Gaumer lediglich Teile des Areals zwischen der Berger Straße und der Ringelstraße von der Stadt erworben hatte. Insbesondere kann dem Zeitungsbericht eindeutig entnommen werden, dass die Fläche an der Berger Straße gerade nicht von der Stadt erworben wurde, sondern bereits vorher im Eigentum des Immobilienunternehmers stand. Darüber hinaus ist in dem Artikel eindeutig ausgeführt, dass die Stadt lediglich den Teil des Grundstücks zurückfordern kann, der zuvor von ihr veräußert wurde. Dies entspricht dem Bericht des Magistrats vom 22.01.2016 (B 23). Ein Missverständnis oder ein Widerspruch zwischen dem zitierten Zeitungsbericht und dem vorgenannten Bericht des Magistrats ist für den Magistrat nicht erkennbar.

Zu 3.) Die Rückübertragung des Grundstücks an der Ringelstraße 51-55 wurde vom Magistrat veranlasst und ein Notar mit dem Abschluss der hierfür notwendigen vertraglichen Grundlagen beauftragt. Mittlerweile wurden beide Teilgrundstücke durch die Erbinnen des Immobilienunternehmers Gaumer veräußert. Der Magistrat steht in Gesprächen mit den Neueigentümern.

Zu 4.) Um das Areal in der Ringelstraße 51-55 unabhängig von dem Grundstück an der Berger Straße nutzen zu können, ist ein erneutes Baugenehmigungsverfahren unumgänglich, da die derzeitige Baugenehmigung beide Grundstücksteile umfasst.

Zu 5.) und 6.) Wie bereits ausgeführt ist das Grundstück an der Berger Straße 224-228 nicht von der Stadt Frankfurt am Main veräußert worden, sodass für diese Fläche auch kein Rückkaufsrecht besteht. Eine getrennte Bebauung dieses Grundstücks ist auf Grundlage der vorliegenden Baugenehmigung nicht möglich, da diese sich ausschließlich auf eine gemeinsame Bebauung beider Grundstücke bezieht. Die Fläche an der Berger Straße 224-228 könnte daher erst nach Durchführung eines erneuten Baugenehmigungsverfahrens eigenständig bebaut werden.

Zu 7.) Ein fester Zeitrahmen bis zu einer Bebauung ist für beide Teilflächen derzeit nicht zu nennen, da das Rückerwerbsverfahren gerichtlich angegriffen werden könnte. Der Magistrat wird jedoch alle Möglichkeiten ergreifen, um zumindest das Areal an der Ringelstraße 51-55 unverzüglich einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Parallel dazu wird der Magistrat selbstverständlich sich bietende Chancen für eine schnellere Entwicklung des Areals prüfen und ggf. - sollten sich solche zeigen - hierzu erneut berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2016AA 980Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228?STVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  2. 18. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 102Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 1 · 06.06.2016
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 102 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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