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Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228?

Vorlagentyp: Afraktionsunabhängig
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 01.02.2016, A 980

Betreff: Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228? Mit Datum vom 19.10.2015 hatte der Anfragesteller die Anfrage 936 "Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?" gestellt, die durch den Magistratsbericht B 23 vom 22.01.2016 beantwortet wurde. Doch hier ergab sich eine Divergenz zur ehemaligen Ankündigung des Bürgermeisters und Baudezernenten in den Medien bezüglich des Rückkaufrechts der Stadt Frankfurt. Der Frankfurter Rundschau vom 17.10.2015 war unter der Überschrift "Stadt will Grundstück zurück" zu entnehmen, dass der Magistrat von seinem Rückkaufrecht Gebrauch machen möchte. Doch nun ist der B 23 zu entnehmen, dass dies nur auf das Teilgrundstück Ringelstraße 51-55 bezieht. "Das Grundstück an der Berger Straße 224-228, ist von dem Rückgaberecht nicht erfasst." Dem geneigten Leser bzw. der geneigten Leserin wurde aber seinerzeit in der Presse der Eindruck vermittelt, dass sich nun in Bornheim endlich etwas bewegt und der über 30jährige Stillstand durch den städtebaulichen Tatendrang des Magistrats ein Ende findet. Deshalb frage ich den Magistrat:

  1. Hat der Redakteur / die Redakteurin der Frankfurter Rundschau die damalige Aussage des Bürgermeisters und Baudezernenten falsch verstanden oder wiedergegeben?
  2. Warum wurde nach Auffassung des Magistrats in der Berichterstattung nicht nach den Arealen Berger Straße 224-228 und Ringelstraße 51-55 unterschieden, sondern der Eindruck erweckt, dass sich nun auf dem Gesamtareal etwas bewegt?
  3. Wie ist denn der aktuelle Stand vom Rückgaberecht des Areals Ringelstraße 51-55?
  4. Wenn positiv im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wann will der Magistrat mit einer entsprechenden Bebauung beginnen?
  5. Was geschieht aktuell und perspektivisch mit dem Areal Berger Straße 224-228?
  6. Gibt es hierfür kein Rückkaufrecht und wenn nein, warum nicht?
  7. Wie viele Jahre oder Jahrzehnte müssen die Bornheimer und Bornheimerinnen - und vor allem die Nachbarschaft - diesen unhaltbaren Zustand noch ertragen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Bericht des Magistrats vom 18.04.2016, B 102 Versandpaket: 03.02.2016 Aktenzeichen: 61 00

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2016Sie sind hier
    AA 980Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228?
    STVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  2. 18. April 2016Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 102Aller-Allerneustes vom Areal Berger Straße 224-228?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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