Analphabetismus in Frankfurt
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Anfrage vom 19.01.2012, A 98
Betreff: Analphabetismus in Frankfurt Nach der letzten Untersuchung über Analphabetismus in Deutschland ("Level-One Studie" der Universität Hamburg vom Februar 2011), liegt der Anteil der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten unter den erwerbstätigen Deutsch sprechenden Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren bei 14,5 %. Funktionaler Analphabetismus bedeutet, dass "eine Person zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben kann, nicht jedoch zusammenhängende - auch kürzere - Texte. Betroffene Personen sind aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage, am gesellschaftlichen Leben in angemessener Form teilzuhaben. So misslingt etwa auch bei einfachen Beschäftigungen das Lesen schriftlicher Arbeitsanweisungen." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele funktionale Analphabetinnen und Analphabeten gibt es in Frankfurt am Main?
- Welche Maßnahmen zur Alphabetisierung werden in Frankfurt von wem angeboten?
- Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Maßnahmen in den letzten Jahren entwickelt?
- Wie hoch schätzt der Magistrat die Nachfrage nach Angeboten zur Alphabetisierung ein?
- Wie bewertet der Magistrat die Arbeit der Projekten "EQUAL" und "Alphamar"?
- Sind die vorhandenen Angebote zur Alphabetisierung ausreichend oder plant der Magistrat die Etablierung weiterer Angebote? Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 153 Versandpaket: 25.01.2012 Aktenzeichen: 40
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2012Sie sind hierAA 98Analphabetismus in FrankfurtSTVV-Anfrage · CDU, GRÜNE
- 16. April 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 153Analphabetismus in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate