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Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen Feuerwehren

Vorlagentyp: ACDUGRÜNE
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 10.12.2015, A 955

Betreff: Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen Feuerwehren Mit dem Ziel, das Ehrenamt durch eine bessere Vernetzung von Schule und Freiwilliger Feuerwehren zu fördern und wieder mehr Interesse für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu wecken, haben das hessische Kultusministerium und der Hessische Landesfeuerwehrverband eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Adressaten der Vereinbarung sind alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen, die auf dieser Basis mit den örtlichen freiwilligen Feuerwehren eigenständige lokale Kooperationen eingehen können. Kerngedanke dieser ist es, Schülerinnen und Schüler dabei zu fördern, freiwillig Tätigkeiten auszuüben, die der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten und der Stärkung des demokratischen Gemeinwesens dienen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler neben der Stärkung der Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen, auch in ihren sozialen und personalen Kompetenzen gefördert werden. Durch die vereinbarte Kooperation zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Schulen entstehen spannende Erfahrungen und Einblicke, die Schülerinnen und Schülern durch 'normalen' Schulunterricht nicht erlangen könnten. Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit können beispielsweise freiwillige und unbenotete Arbeitsgemeinschaften, Projekte und andere Wahlangebote sein, die von Schulen gemeinsam mit den Feuerwehren initiiert werden und somit zudem auch eine schulische Veranstaltung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes darstellen können. Wahlangebote im Rahmen der jeweiligen Kooperationsabkommen werden durch geeignetes Personal der Feuerwehr durchgeführt und von einer Lehrkraft assistierend begleitet. Kooperationen dieser Art, wie sie beispielsweise auch mit Sportvereinen und Trägern der Jugendhilfe bestehen, können auch Bestandteil der inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Ganztagsangebote an den Schulen sein. Alle geleisteten "Projekt-Unterrichtsstunden" werden zudem vergütet. So können beispielsweise Selbstständige Allgemeinbildende Schulen (SES) aus ihren eigenen Budgetmitteln darüber entscheiden, wie viel Geld sie aufwenden möchten. Alternativ können in Abstimmung mit dem Schulträger auch Ganztagsmittel, die im Rahmen des Programms "Mittel statt Stelle" den Schulträgern als Zuwendung bewilligt werden, eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Zwischen welchen Schulen und Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt an Main gibt es bereits Kooperationsvereinbarungen?
  2. Für welche Schulen und Freiwillige Feuerwehren in Frankfurt am Main sind weitere Kooperationsvereinbarungen denkbar?
  3. Wird der Magistrat den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Freiwilligen Feuerwehren unterstützen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Dezember 2015Sie sind hier
    AA 955Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen Feuerwehren
    STVV-Anfrage · CDU, GRÜNE
  2. 15. Februar 2016BB 42Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen FeuerwehrenMagistratsbericht
  3. 18. April 2016Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 103Kooperation zwischen Frankfurts Schulen und Freiwilligen FeuerwehrenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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