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„Sozialer“ Wohnungsbau in Frankfurt: Vorzugsbehandlung für „Flüchtlinge“?

Vorlagentyp: Afraktionsunabhängig
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 06.10.2015, A 931

Betreff: "Sozialer" Wohnungsbau in Frankfurt: Vorzugsbehandlung für "Flüchtlinge"? In Frankfurt sollen Presseberichten zufolge "Flüchtlinge" verstärkt dezentral und nach Möglichkeit in unbelegten bzw. frei werdenden Wohnungen untergebracht werden. Dies muß angesichts der zu erwartenden Massen von derzeit bis zu 7 Millionen "Flüchtlingen" zu einer weiteren kritischen Verknappung des in Frankfurt ohnehin raren bezahlbaren Wohnraums führen. Leidtragende werden vor allem sozial benachteiligte indigene Familien sein. So ist dem Anfragesteller zu Ohren gekommen, daß einer jungen deutschen Familie mit zwei Kindern, welche sich nach einer größeren Wohnung in einer "Nassauische Heimstätte"-Siedlung im Stadtteil Nieder-Eschbach erkundigte, von der zuständigen Siedlungsverwaltung ausdrücklich mitgeteilt worden sei, daß größere freiwerdende Wohnungen in der betreffenden Siedlung für "Flüchtlinge" freigehalten würden. Aus Sicht des Anfragestellers wäre das ein ungeheuerlicher Fall von Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit! Dies - notwendigerweise - vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

  1. Trifft es nach Erkenntnissen des Magistrats zu, daß z.B. die anteilsmäßig städtische "Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH" in einigen ihrer Frankfurter Wohnimmobilien ausgesuchte unbelegte, bzw. frei werdende/gewordene Wohnungen gezielt für die Unterbringung von "Flüchtlingen" vorhält?
  2. Wie hält es in dieser Hinsicht die städtische "ABG FRANKFURT HOLDING"?
  3. Gibt, bzw. gab es seitens des zuständigen Dezernats eine entsprechende Anweisung an die genannte(n) Wohnungsbaugesellschaft(en)? (Diese würden das wohl kaum von sich aus so handhaben.)
  4. Wie vertrüge sich das oben beschriebene Gebaren (sollte dies zutreffen) der genannten Siedlungsverwaltung in Nieder-Eschbach nach Einschätzung des Magistrats mit dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz (gem. Art. 3 GG)? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jörg Krebs

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2015Sie sind hier
    AA 931„Sozialer“ Wohnungsbau in Frankfurt: Vorzugsbehandlung für „Flüchtlinge“?
    STVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  2. 21. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 454„Sozialer“ Wohnungsbau in Frankfurt: Vorzugsbehandlung für „Flüchtlinge“?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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