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Neues vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?

Vorlagentyp: ARÖMER
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Neues zu Ringelstraße per E-Mail

Inhalt

Anfrage vom 07.08.2015, A 901

Betreff: Neues vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55? Unter dem Titel "Die unendliche und beschämende Geschichte des Areals Berger Straße 224-228 / Ringelstraße 51-55" stellte die RÖMER-Fraktion am 17.02.2014 die Anfrage A 502/14. Darin wird nach Baugenehmigung und Baubeginn des Bornheimer Areals zum wiederholten Male gefragt. Im Bericht des Magistrats B 174 vom 16.05.2014 antwortete der Magistrat auf die Fragen 1 und 2 der RÖMER-Fraktion: "Am 15.03.2013 wurde für den >Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses mit 29 Wohneinheiten in 3 Baukörpern und großflächigem Einzelhandel sowie eines teilöffentlichen Parkhauses mit 203 Stellplätzen< auf dem Gesamtgrundstück eine Baugenehmigung erteilt, für die derzeit noch kein Baubeginn gemeldet ist (Stand: 02.05.2014). Die Genehmigung ist noch rechtsgültig bis zum 15.03.2016". Zwischenzeitlich ist, wie der Lokalpresse zu entnehmen war, Heinrich Gaumer, der Eigentümer des traurig anmutenden Areals im Herzen Bornheims, im Mai 2015 verstorben. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der endgültigen Bebauung des Areals Berger Straße 224-228 / Ringelstraße 51-55?
  2. Haben diesbezüglich Erben oder Rechtsnachfolger Heinrich Gaumers mit dem Magistrat beziehungsweise dem Fachdezernat Kontakt aufgenommen?
  3. Wenn ja, in welcher Absicht?
  4. In Anbetracht der Tatsache, dass die Baugenehmigung nur noch bis zum 15.03.2016 Gültigkeit besitzt. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse oder rechnet der Magistrat noch mit dem Baubeginn bis zum 15.03.2016?
  5. Der Lokalpresse war ebenfalls das Gerücht zu entnehmen, dass das Immobilien-unternehmen Heinrich Gaumers verkauft werden soll. Liegen dem Magistrat hierüber Erkenntnisse vor?
  6. Wenn ja, welche und wer ist denn der künftige Eigentümer/Eigentümerin des o. a. Areals?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. August 2015Sie sind hier
    AA 901Neues vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 2. November 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 393Neues vom Areal Berger Straße 224-228/Ringelstraße 51-55?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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