Ausgefallene Zahnvorsorge in Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Die Anfrage befasst sich mit der Auswirkung der ausgefallenen Zahnvorsorge in Frankfurter Schulen während der Corona-Pandemie. Es wird um Informationen zu den Mitarbeitern des zahnmedizinischen Teams, deren Einsatz und die Folgen für die Zahngesundheit der Schüler gebeten. Ziel ist es, die Bedeutung der zahnmedizinischen Betreuung für die Schüler zu verdeutlichen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Schulbesuche zu erfragen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Die FAZ berichtete am 12.01.2022 über eine zahnmedizinische Fachangestellte des Frankfurter Gesundheitsamtes, die mittlerweile fast zwei Jahre in der Corona-Falleingabe gearbeitet habe, anstatt ihrer eigentlichen Tätigkeit nachzugehen: in Grundschulen den Kindern zu zeigen, wie man richtig die Zähne putzt und gemeinsam mit einem Zahnarzt den Zahnstatus der Kinder zu überprüfen. Doch diese Tätigkeit lag in den vergangenen Monaten fast komplett brach - mit fatalen Folgen, wie die Fachangestellte befürchtet. Sie gehe davon aus, dass viele Kinder, deren Eltern den Zahnarzt nicht regelmäßig aufsuchen, Karies entwickelt haben und dass schon bekannte Schäden nicht behandelt wurden.
Das zahnmedizinische Team des Gesundheitsamtes in den Schulen besteht laut FAZ aus 20 Mitgliedern. Immerhin vier davon sollen die Arbeit in den Schulen mittlerweile wiederaufgenommen haben. Durch den Wegfall der Schulbesuche sei aber für viele Eltern eine Kontroll- und Alarminstanz verloren gegangen. Der regelmäßige Zahnarztbesuch würde in der Pandemie noch weniger selbstverständlich sein wie in manchen Haushalten schon zuvor.
Viele Eltern seien durch diese Schulbesuche der Zahnärzte und Zahnmedizinischen Fachangestellten für die Wichtigkeit einer richtigen Zahnvorsorge sensibilisiert worden. Denn sollte Karies auffallen, dann würden die Ärzte den Kindern ein entsprechendes Schreiben mit nach Hause geben. Die Familien müssten dann von sich aus handeln. Durch beispielsweise bis zu acht Besuchen allein in der Grundschulzeit, komme aber ein regelmäßiger Kontakt zu den Schülern zustande und es werde versucht, Verständnis und Dringlichkeit zu vermitteln. Aus manch einer Schule sei mittlerweile sogar eine Art Hilferuf ins Gesundheitsamt geschickt worden, da Zahnprobleme bei Schülern aufgefallen seien.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus wie vielen Mitarbeitern besteht das zahnmedizinische Team des Gesundheitsamtes, welches normalerweise in den Schulen seiner Tätigkeit nachgeht?
- Wie hoch bewertet der Magistrat grundsätzlich den Nutzen des zahnmedizinischen Teams für die Zahngesundheit der Schüler in Frankfurt?
- Wie viele dieser Mitarbeiter wurden über welchen Zeitraum seit 2020 für andere Tätigkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie eingesetzt?
- Wie viele Schulbesuche konnten aufgrund des Einsatzes dieser Mitarbeiter im Rahmen der Corona-Pandemie nicht stattfinden?
- Von welchen Auswirkungen auf die Zahngesundheit der Schüler geht der Magistrat aufgrund dieser ausgefallenen Schulbesuche des zahnmedizinischen Teams aus bzw. welche konnten bisher festgestellt werden?
- Welche Bemühungen unternimmt der Magistrat, um herauszufinden, welche Auswirkungen die ausgefallenen Schulbesuche hatten und haben?
- Bis wann strebt der Magistrat an, dass wieder alle Mitarbeiter ihre zahnmedizinische Tätigkeit in den Schulen ausüben können?
- Wie viele Schulen haben sich bisher bzgl. Zahnproblemen von Schülern hilfesuchend an das Gesundheitsamt gewandt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2022Sie sind hierAA 89Ausgefallene Zahnvorsorge in Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · AfD
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 170Ausgefallene Zahnvorsorge in Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate