Bürgerentscheid
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Anfrage vom 22.06.2015, A 873
Betreff: Bürgerentscheid Am 21.06.2015 fand in Frankfurt der Bürgerentscheid zum Erhalt der Rennbahn statt. Es beteiligten sich ca. 103.000 Wahlberechtigte, von denen 61 % für den Erhalt der Rennbahn - und damit gegen die Ansiedlung der DFB-Akademie - votierten. Da das Quorum bei 25 % der Wahlberechtigen - d.h. ca. 124.000 - liegt, ist das Bürgerbegehren damit gescheitert. Wie die FAZ berichtet, habe der Bürgermeister und Planungsdezernent das Ergebnis als "krachende Niederlage" für die Initiatoren des Bürgerbegehrens bezeichnet. Tatsächlich ist das Bürgerbegehren zwar gescheitert, die an der Abstimmung beteiligten Bürger stimmten jedoch mit 61:39 für den Erhalt der Rennbahn - ein eindeutiges Ergebnis. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich vorstellt, dass am 21.06.2015 anstelle eines Bürgerbegehrens eine OB-Stichwahl stattgefunden hätte - mit identischem Ergebnis, d.h. der Kandidat Feldmann (SPD) hätte 39 % der Stimmen erhalten, der Kandidat Cunitz (Grüne) 61 %. In diesem Fall hätte der Kandidat Cunitz seine Wahl sicher nicht als "krachende Niederlage", sondern als herausragenden Sieg bezeichnet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Sieht der Magistrat in dem Ergebnis des Bürgerbegehrens auch eine "krachende Niederlage" für dessen Initiatoren ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2015Sie sind hierAA 873BürgerentscheidSTVV-Anfrage · RÖMER
- 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 8 WochenBB 311BürgerentscheidMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate