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Homeoffice in der Verwaltung der Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: AFDP
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen in der Stadtverwaltung Frankfurt zu klären. Es wird gefordert, dass Homeoffice als Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie ausgeweitet wird, wobei rechtliche Fragestellungen und die Akzeptanz der Mitarbeiter berücksichtigt werden sollen.

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Fragen an den Magistrat

Nach § 2 Abs. 4 der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Arbeitgeber den Beschäftigten bei Bürotätigkeit Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, da insoweit persönliche Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz vermieden werden. Insofern ist die Ausweitung von Homeoffice dringend gefordert. Mit der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen stellen sich jedoch zahlreiche rechtliche Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. In welchem Umfang werden bei der Stadtverwaltung Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet? In welchen Ämtern geschieht dies? Von wem geht die Initiative zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen aus (Stadt oder Arbeitnehmer)? Wie groß ist die Akzeptanz bei den Beschäftigten?
  2. In welcher Weise wird der Personalrat in die Thematik einbezogen?
  3. Welche Regelungen sieht die Homeoffice-Vereinbarung mit den Mitarbeitern in Bezug auf folgende Punkte vor?
    • a)Arbeitszeit, außerbetriebliche Arbeitsstätte und Zugangsrechte für Arbeitgeber, Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft
    • b)Arbeitsmittel und Kosten
    • c)Haftung
  4. Welche Regelungen werden in der Homeoffice-Vereinbarung im Hinblick auf die Belange des Datenschutzes, insbesondere die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung getroffen?
  5. Erfolgt für den jeweiligen Homeoffice-Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung?
  6. Erfolgen, insbesondere im Hinblick auf die beiden vorgenannten Ziffern 4) und 5) regelmäßige Kontrollbesuche durch die Stadt am Homeoffice-Arbeitsplatz, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten?
  7. Wie beurteilt der Magistrat, unabhängig von der Pandemie, die Thematik Homeoffice? Ist beabsichtigt, generell Homeoffice auszuweiten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2021Sie sind hier
    AA 826Homeoffice in der Verwaltung der Stadt Frankfurt
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 208Homeoffice in der Verwaltung der Stadt FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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