Antrag auf Fällung von zwei Bäumen im öffentlichen Straßenraum
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anfrage vom 15.01.2009, A 791
Betreff: Antrag auf Fällung von zwei Bäumen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.03.2009 Mit der Vorlage M 230 wird die Fällung von zwei Bäumen im öffentlichen Straßenraum im Zusammenhang mit dem Neubau Büro und Geschäftsgebäude Frankfurter Volksbank, Börsenstraße 1/Geschäftshaus Große Bockenheimer Straße 30 beantragt. Begründet wird dies damit, dass "bedingt durch die Großbaumaßnahme es erforderlich ist, dass für die Baustelleneinrichtung entsprechend dem Baustellenlogistikkonzept die beiden Bäume im Meisenhof weichen müssen.“ Weiterhin wird ausgeführt, dass "während der Baumaßnahmen die Feuerwehrzufahrt gewährleistet sein“ müsse. Es handelt sich um eine Baumaßnahme, an der bereits seit längerer Zeit gearbeitet wird. Die Baumaßnahme wurde somit offensichtlich vor geraumer Zeit geplant, beantragt und durch die zuständige Behörde genehmigt. Eine sinnvolle Planung erfordert es, dass der Bauherr bzw. die Bauleitung vor Antragstellung – in jedem Fall aber vor Beginn der Bauausführung - das Baustellenlogistikkonzept erstellt, um festzustellen, ob das Bauwerk in der vorgesehenen Weise errichtet werden kann oder ob dem eventuelle Hindernisse (z.B. vorhandene Bäume) entgegenstehen. Es stellt sich daher die Frage, aus welchen Gründen die angebliche Notwendigkeit zur Entfernung der Bäume erst zu diesem Zeitpunkt erkennbar wurde. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob die Entfernung der Bäume überhaupt notwendig ist. Aus dem Text und den Abbildungen der Vorlage erschließt sich dies jedenfalls nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Zu welchem Zeitpunkt wurde die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt?
- Zu welchem Zeitpunkt wurde mit den Baumaßnahmen begonnen?
- Zu welchem Zeitpunkt wurde das "Baulogistikkonzept“ erstellt, das nunmehr die Beseitigung der Bäume erforderlich erscheinen lässt?
- Aus welchen Gründen macht dieses Baulogistikkonzept die Entfernung der – relativ weit von der Baustelle entfernten - Bäume erforderlich?
- Wurde ein alternatives Baulogistikkonzept erstellt, bei dem die Entfernung der Bäume vermieden werden kann?
- Falls 5. zutreffend: aus welchen Gründen kommt dieses nicht zur Anwendung?
- Falls 5. unzutreffend: warum nicht?
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Notwendigkeit, dass während der Baumaßnahmen die Feuerwehrzufahrt gewährleistet sein muss?
- Seit wann bestehen die unter 8. zu nennenden Rechtsgrundlagen?
- Waren die unter 8. zu nennenden Rechtsgrundlagen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2008MM 230Neubau Büro und Geschäftsgebäude Frankfurter Volksbank, Börsenstraße.1/Geschäftshaus Große Bockenheimer Straße 30 hier: Antrag auf Fällung zweier Bäume im öffentlichen StraßenraumMagistratsvortrag
- 15. Januar 2009Sie sind hierAA 791Antrag auf Fällung von zwei Bäumen im öffentlichen StraßenraumSTVV-Anfrage · FAG
- 4. September 2009Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 754Antrag auf Fällung von zwei Bäumen im öffentlichen StraßenraumMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG