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Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG.II (SGB.II) und von Grundsicherung (SGB.XII) in Frankfurt am Main erstellen

Vorlagentyp: ALINKE
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 29.11.2006, A 78

Betreff:

Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen

Seit Anfang 2005 gelten im Rahmen des Arbeitslosengeld II (SGB II) die gleichen Mietobergrenzen wie bei der Grundsicherung (SGB XII). Nach nunmehr 2 Jahren, seit Einführung von ALG II, ist es an der Zeit, an Hand aktueller Zahlen zu überprüfen, ob und in welchem Umfang es in Frankfurt durch die neuen Regelungen zu sozialen Härten, insbesondere für Familien und Ältere gekommen ist.

Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften (getrennt nach SGB II und SGB XII) erhielten seit dem 01.01.2005 ein Informationsschreiben wegen Überschreitung der Mietobergrenzen? In wie vielen Haushalten waren davon Kinder betroffen, in wie vielen Haushalten lebten Menschen älter als 65?
  2. In welchem Ausmaß wurden dabei die geltenden Mietobergrenzen überschritten? Die Zahl der Überschreitungen soll aufgeschlüsselt dargestellt werden: Überschreitung kleiner 20 Prozent, zwischen 20 und 50 Prozent, zwischen 50 und 100 Prozent, mehr als 100 Prozent.
  3. Wie viele der angeschriebenen Bedarfsgemeinschaften (getrennt nach SGB II und SGB XII) mussten seither in eine kostengünstigere Wohnung umgeziehen? In wie vielen Haushalten waren davon Kinder betroffen, in wie vielen Haushalten lebten Menschen, die älter als 65 Jahre sind? In wie vielen Fällen war mit dem Umzug ein Wechsel des gewohnten Stadtbezirks erforderlich?
  4. In wie vielen Fällen (getrennt nach SGB II und SGB XII) kam es trotz Bemühungen der Betroffenen zu keiner Reduktion der Mietkosten? Wie viele davon bemühten sich erfolglos um eine Sozialwohnung? In wie vielen Fällen akzeptierte die Stadt daraufhin die überhöhten Mietkosten? In wie vielen Haushalten waren davon Kinder betroffen, in wie vielen Haushalten lebten Menschen, die älter als 65 Jahre sind?
  5. In wie vielen Fällen (getrennt nach SGB II und SGB XII) wurden die von der Stadt erstatteten Mietkosten auf die Mietobergrenzen abgesenkt? In wie vielen Haushalten waren davon Kinder betroffen, in wie vielen Haushalten lebten Menschen, die älter als 65 Jahre sind? Kam es infolge der Absenkungen zu Zwangsräumungen? Wenn ja, zu wie vielen?
  6. Gab es Aufforderungen an Bedarfsgemeinschaften (getrennt nach SGB II und SGB XII) wegen Überschreitung der zugestanden Wohnungsgröße den die Obergrenze überschreitenden Teil der Wohnung unterzuvermieten, etwa an andere ALG II Bezieher? Falls nicht, sind diese nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Darmstadt (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 126/06 ER) in Zukunft in Frankfurt zu erwarten?
  7. Welche Entwicklung zeichnet sich bei den Menschen ab, die aus dem ALG I in das ALG II fallen? Wie groß ist dort der Anteil der Haushalte, die die Mietobergrenzen nicht einhalten?
  8. Gelten die Mietobergrenzen gleichfalls für Bedarfsgemeinschaften, die im Niedriglohnsektor arbeiten, und deren Verdienst so gering ist, dass sie auf zusätzliche Leistungen (gemäß ALG II) angewiesen sind?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. November 2006Sie sind hier
    AA 78Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG.II (SGB.II) und von Grundsicherung (SGB.XII) in Frankfurt am Main erstellen
    STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 9. Februar 2007BB 92Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
  3. 29. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 472Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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