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Wie tief reicht die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit?

Vorlagentyp: ALINKE
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 30.01.2015, A 784

Betreff: Wie tief reicht die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit? In 2007 fragte die Fraktion DIE LINKE. WASG im Rahmen der Neustrukturierung der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit (ZMZ) nach der Zusammenarbeit zwischen der Kommune und der Bundeswehr (A 229/2007). Der damalige Magistrat gab im Bericht B 636/2007 an, dass "als kreisfreie Stadt Frankfurt ein Verbindungskommando aus 10 ortskundigen erfahrenen Reservisten [hat], geführt von einem `Beauftragten der Bundeswehr für ZMZ ́, die den zivilen Krisenstab beraten und die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr koordinieren". Außerdem hielt der Magistrat in seinem Bericht eine Einbindung der Bundeswehr in kommunale Sicherheitsstrukturen für sinnvoll. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Besteht das Verbindungskommando weiterhin?
    • a)Setzt es sich immer noch aus 10 Reservisten zusammen?
    • b)Wenn nein, wie ist die aktuelle Zusammensetzung?
    • c)Sind es noch dieselben Personen, haben Wechsel in der Besetzung stattgefunden?
    • d)Wer ist der zuständige Beauftragte der Bundeswehr für ZMZ in Frankfurt?
  2. Wer ist Ansprechpartner des Verbindungskommandos bei den städtischen Stellen?
  3. Hat dieses Verbindungskommando noch seinen Sitz auf der Bereichswache 21 in der Nordweststadt, Tituscorso 9? a) Wenn nein, wo ist heute der aktuelle Sitz?
  4. Wie viele und welche Einsätze hat das Verbindungskommando seit 2008 absolviert? a) Wie viele und welche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr wurden zu welchem Anlass koordiniert?
  5. Wurden seit 2008 Übungen mit Beteiligung des Verbindungskommandos bzw. mit Unterstützung der Bundeswehr abgehalten und welche Szenarien wurden durchgespielt?
  6. Wie viele Beratungen, zu welchen Problemlagen fanden mit Teilnehmern des Verbindungskommandos seit 2008 statt?
  7. Wie oft tagte der zivile Krisenstab seit 2008 und zu welchen Problemlagen?
  8. Welche Großschadensereignisse haben seit 2008 stattgefunden und welche Organisationen mit wie vielen Teilnehmern waren zur Bekämpfung eingesetzt?
  9. Welche Spezialgeräte kamen zum Einsatz - von wem, wann und zu welchem Zweck?
  10. Wann wurden zuletzt welche Spezialgeräte für die städtische Feuerwehr angeschafft?
  11. Was kosten das Büro und die Aktivitäten des Verbindungskommandos die Stadt - jährlich bzw. gesamt seit 2008?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2015Sie sind hier
    AA 784Wie tief reicht die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit?
    STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 24. April 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 178Wie tief reicht die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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