Entlastung von Fluglärm
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 26.01.2015, A 781
Betreff: Entlastung von Fluglärm Mit dem Bericht B 5 vom 12.01.2015 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 719 vom 27.10.2014. Gegenstand der Anfrage war der offensichtliche Widerspruch zwischen den vom Magistrat formulierten Zielen, einerseits den Flughafen "wettbewerbsfähig zu halten", andererseits "die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt zu verringern". Es ist ganz offensichtlich, dass beide Zielvorgaben sich widersprechen bzw. ausschliessen und daher nicht beide realisierbar sind. Den Flughafen "wettbewerbsfähig zu halten" bedeutet nach dem Verständnis des Magistrats und der Flughafenbetreibers, in jedem Fall einen Betrieb entsprechend der technischen Kapazität - mindestens 700.000 Flugbewegungen p.a. - zu ermöglichen und ggf. einen weiteren Ausbau zu ermöglichen, falls dies dem Flughafenbetreiber sinnvoll erscheint. Mit der Anzahl der Flugbewegungen steigt auch die Lärmbelastung - zumindest proportional, ggf. auch überproportional (je nach Flottenmix). Eine Reduzierung der Lärmbelastung bei Zunahme der Anzahl der Flugbewegungen ist absolut ausgeschlossen. Sowohl der Flughafenbetreiber als auch die Hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als sei eine Reduzierung der Lärmbelastung bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl Flugbewegungen möglich. Seit Jahren versuchen die Verantwortliche, die Öffentlichkeit durch zahlreiche Programme zu täuschen ("19-Punkte-Programm", "Task force" u.a.). Die Fraport AG hat in ihren Antragsunterlagen zur Planfeststellung selbst dargelegt, dass sich die Lärmbelastung bei der geplanten Kapazität von 700.000 Flugbewegungen etwa doppelt so hoch sein wird wie bei den derzeitigen etwa 470.000 Flugbewegungen. In diesen Prognosen haben die Gutachter bereits sämtliche denkbaren und technisch realisierbaren Möglichkeiten der Lärmreduzierung berücksichtigt. Alleine daraus ergibt sich, dass es eine strenge Korrelation zwischen der Anzahl der Flugbewegungen einerseits und der Lärmbelastung andererseits gibt. Der Magistrat versucht mit seinem Bericht, den Widerspruch durch gezielte Täuschung aufzuheben, indem er feststellt: "gemeinsames Ziel der Stadt Frankfurt am Main ... ist es, den Flughafen wettbewerbsfähig zu halten, aber auch die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt zu verringern". Im nächsten Satz stellt er dann jedoch fest: "Die Lärmbelastung durch jedes einzelne Flugzeug soll durch die bereits existierenden und weitere, noch zu entwickelnde Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes reduziert werden". Offensichtlich meint der Magistrat mit "Reduzierung der Lärmbelastung" nicht die Gesamtbelastung, sondern die durch das einzelne Flugzeug induzierte Belastung. Diese lässt sich möglicherweise tatsächlich noch geringfügig reduzieren. Entscheidend ist jedoch die Gesamtbelastung, d.h. mathematisch der Mittelungspegel oder das Flächenintegral aus Einzelpegeln über die Zeit. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Hält der Magistrat eine weitere Zunahme der Anzahl von Flugbewegungen bei gleichzeitiger Reduzierung der Gesamtlärmbelastung (nicht die durch ein einzelnes Flugzeug verursachte Lärmbelastung) für denkbar oder möglich ?
- Falls 1. zutreffend: welche wissenschaftlichen Untersuchungen oder Berechnungen liegen dieser Auffassung zugrunde (Quellenangabe) ?
- Ist den Magistrat bekannt, dass die Fraport AG selbst in ihrem Antrag aus Planfeststellung vorgetragen hat, dass die Gesamtlärmbelastung bei einer Steigerung der Anzahl der Flugbewegungen von ca. 450.000 auf 700.000 deutlich ansteigen wird - d.h. auf etwa das Doppelte ?
- Von welcher prozentualen oder in dB zu berechnenden Lärmentlastung geht der Magistrat aus, wenn er feststellt: "Die Lärmbelastung durch jedes einzelne Flugzeug soll durch die bereits existierenden und weitere, noch zu entwickelnde Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes reduziert werden" ?
- Durch welche konkreten Massnahmen des aktiven Lärmschutzes soll dabei eine Lärmreduzierung erreicht werden ?
- Durch welche konkreten Massnahmen des passiven Lärmschutzes soll dabei eine Lärmreduzierung erreicht werden ?
- Welchen Anteil hat nach Auffassung des Magistrats der aktive bzw. passive Schallschutz an der unter 4. anzugebenden Lärmentlastung ?
- Glaubt der Magistrat, dass die für das einzelne Flugzeug möglicherweise realisierbare Lärmentlastung die durch die Zunahme der Anzahl von Flugbewegungen von 470.000 auf 700.000 p.a. verursachte zusätzliche Lärmbelastung kompensiert bzw. überkompensiert werden kann ?
- Falls 8. zutreffend: auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen oder Berechnungen beruht diese Auffassung (Quellenangabe) ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2015Sie sind hierAA 781Entlastung von FluglärmSTVV-Anfrage · RÖMER
- 7. April 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 152Entlastung von FluglärmMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate