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Geschäftsmodell der Fraport AG

Vorlagentyp: AAfD
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Flughafen Frankfurt und die damit verbundenen Vorhaltekosten zu klären. Es wird gefordert, dass der Magistrat die Planung der Flughafenerweiterung unter Berücksichtigung von Pandemien überprüft und mögliche staatliche Zuschüsse für die Vorhaltekosten prüft.

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Fragen an den Magistrat

Die durch die Corona-Pandemie verursachten Beschränkungen betreffen den Luftverkehr ausgeprägter als die meisten anderen Bereiche. Der Flughafen Frankfurt ist als internationaler Hub-Flughafen besonders von der Pandemie betroffen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Planung des Flughafenbetreibers in der Vergangenheit von einem starken Wachstum ausging, das sich jedoch bereits vor der Corona-Pandemie nicht einstellte. So wurden für das Jahr 2020 mehr als 700.000 Flugbewegungen prognostiziert, tatsächlich lag die Anzahl in den Jahren 2000 bis 2017 immer zwischen 457.000 (2001) und 493.000 (2007) - also zwischen 60 und 70 Prozent des prognostizierten Wertes. Lediglich 2018 und 2019 wurden jeweils etwa 513.000 Flugbewegungen erreicht - und auch das nur, weil Billig-Airlines mit Rabattprogrammen veranlasst wurden, Flüge nach Frankfurt zu verlegen. Aktuell liegt die Zahl der Flugbewegungen (Stand 31.08.2020) bei 151.760. Bis zum Jahresende dürften damit maximal 250.000 Flugbewegungen erreicht werden - also etwa ein Drittel der technischen Kapazität. Eine Pandemie, deren Auftreten grundsätzlich als möglich erachtet werden muss, wurde in den Planungen des Flughafenbetreibers und der Planfeststellungsbehörde nicht einmal ansatzweise berücksichtigt. Der Begriff "Pandemie" findet sich im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 (auf mehr als 2.500 Seiten) an keiner einzigen Stelle. Aktuell ist der Flughafen defizitär und wird - aufgrund der immensen Vorhaltekosten - als Infrastruktureinrichtung zukünftig voraussichtlich staatliche Zuschüsse benötigen. Diese Vorhaltekosten sind abhängig von den vorhandenen Einrichtungen und damit der technischen Kapazität des Flughafens und fallen auch dann an, wenn keine einzige Flugbewegung stattfindet. Insoweit wird der deutlich überdimensionierte Ausbau zukünftig zu hohen Verlusten bei den Eigentümern und weiteren staatlichen Zuschüssen führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat bei der Planung der Flughafenerweiterung im Erörterungsverfahren oder im Verlauf der zahlreichen Verhandlungen mit dem Flughafenbetreiber und der Landesregierung die Möglichkeit einer Pandemie und die sich daraus ergebenden Probleme und Risiken thematisiert?
  2. Falls 1. unzutreffend: warum nicht?
  3. Wie hoch sind die Vorhaltekosten für den Flughafen Frankfurt pro Monat, d.h. die Kosten, die durch die Bereitstellung der Infrastruktureinrichtung (mindestens) anfallen, auch wenn keine einzige Flugbewegung erfolgt?
  4. Wie hoch wären die unter 3. aufgeführten Vorhaltekosten ohne den Ausbau des Flughafens, d.h. ohne die NW-Landebahn und das derzeit im Bau befindliche Terminal 3?
  5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die unter 3. aufgeführten Vorhaltekosten zu senken?
  6. Ist eine Erstattung der Vorhaltekosten für die Zeit der Corona-Pandemie durch den Bund und/oder das Land Hessen geplant?
  7. Falls 6. zutreffend: wie ist der aktuelle Stand?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2020Sie sind hier
    AA 778Geschäftsmodell der Fraport AG
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 22. März 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 129Geschäftsmodell der Fraport AGMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 778 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

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