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Flüchtlingsunterkunft Bonames - Teil 3

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage bezieht sich auf die Stromversorgung in der Flüchtlingsunterkunft Bonames, die als unzureichend und brandgefährlich eingestuft wurde. Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen zur Überprüfung und Verbesserung der elektrischen Anlagen ergriffen wurden, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.

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Fragen an den Magistrat

Im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Flüchtlingsunterkunft auf dem Alten Flugplatz in Bonames wurde in der Presse mehrfach über die Stromversorgung in der Anlage berichtet. Diese sei in dem Naturschutzgebiet "schwierig" und nicht für eine derartige Nutzung - d. h. die Versorgung einer Unterkunft für mehr als 300 Personen - ausgelegt. Aktuell habe ein Elektriker im Auftrag der Stadt die elektrischen Leitungen begutachtet und dabei eine "akute Brandgefahr" festgestellt, da die Leitungen durch die Nutzung der Kochplatten überlastet würden und teilweise bereits angeschmort sind. Selbst durch die Nutzung der zur Grundausstattung der Wohnungen gehörenden Kochplatten würde das Stromnetz überlastet. Die Stadt arbeite derzeit "mit Hochdruck an einer Lösung" und hofft, die Probleme in drei Monaten im Griff zu haben. Dann sollen in allen Wohneinheiten Sicherungen eingebaut sein, die zumindest die Brandgefahr minimieren. Hier stellt sich die Frage, ob der Magistrat vor der Errichtung der Anlage überprüft hat, ob die vorhandenen - bzw. ggf. zusätzlich installierten - Stromleitungen für die geplante Nutzung ausreichend sind. Weiterhin ist unklar, wie es überhaupt zu einer Brandgefahr kommen konnte. Für die Errichtung elektrischer Anlagen gibt es zahlreiche Bestimmungen, bei deren Beachtung sichergestellt ist, dass beim Betrieb elektrischer Geräte keine Brandgefahr besteht (z. B. DIN-VDE 0100, DIN 180150). Elektrische Leitungen werden üblicherweise mehrfach abgesichert, so dass eine Überlastung mit dem Risiko einer Brandentwicklung ausgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat bei der Planung der Anlage überprüft, ob die bestehenden elektrischen Leitungen für die vorgesehene Nutzung - auch unter Berücksichtigung der elektrischen Kochgelegenheiten - ausreichend dimensioniert sind?
  2. Falls 1. zutreffend: mit welchem Ergebnis?
  3. Falls die unter 1. aufgeführte Überprüfung eine ausreichende Dimensionierung ergab: wie erklärt sich der Magistrat, dass sich die Dimensionierung der elektrischen Leitungen in der Unterkunft nachträglich als nicht ausreichend zeigte?
  4. Wurden bei der Errichtung der Gebäude der Unterkunft sämtliche einschlägigen Bestimmungen bezüglich der elektrischen Anlagen (z. B. DIN-VDE 0100, DIN 180150) beachtet?
  5. Wer hat die Einhaltung der unter 4. angeführten Bestimmungen überwacht?
  6. Wie erklärt sich der Magistrat, dass die aktuelle Überprüfung der elektrischen Anlagen in der Unterkunft ein Durchschmoren von einzelnen Leitungen und eine "akute Brandgefahr" ergeben hatte?
  7. Trifft es zu, dass das Stromnetz bereits durch die Nutzung der zu den Wohnungen gehörenden Kochplatten überlastet war?
  8. Falls 7. zutreffend: wie erklärt sich der Magistrat, dass dies bei der Planung der Anlage nicht bereits aufgefallen war?
  9. Wie erklärt der Magistrat, dass in der Unterkunft elektrische Leitungen überlastetet werden können, ohne dass dies - z. B. durch Auslösen einer Sicherung - verhindert wird?
  10. Waren in den Unterkünften in den elektrischen Zuleitungen Sicherungen installiert?
  11. Falls 10. zutreffend: welche Sicherungen wurden installiert und an welchen Stellen befinden sich diese?
  12. Was unternimmt der Magistrat zur Lösung der durch den von der Stadt beauftragten Elektriker festgestellten Mängel?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juli 2020Sie sind hier
    AA 740Flüchtlingsunterkunft Bonames - Teil 3
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 556Flüchtlingsunterkunft Bonames - Teil 3Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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