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Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe

Vorlagentyp: ALINKE
31 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankfurt und dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe zu klären, insbesondere hinsichtlich der Unterbringung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen. Es wird erwartet, dass der Magistrat detaillierte Informationen zu Verträgen, Kosten und Standards der Unterbringung bereitstellt.

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Thema Wohnen verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Vergabe der ZVU-Leistungen

  1. Wie ist der Wortlaut des Vertrags zwischen Sozialdezernat und Evangelischem Verein für Wohnraumhilfe e.V. (Evangelischer Verein) zur Übertragung der Aufgaben der Zentralen Vermittlung von Unterkünften (ZVU)?
  2. Wie sind der ursprüngliche Vertrag sowie eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit zugänglich?
  3. Anhand welcher Kriterien wurde der Evangelische Verein 1993 für die Betreuung der ZVU ausgewählt?
  4. Welche anderen Träger, Organisationen, Vereine oder Unternehmen wurden für die Betreuung der ZVU in Betracht gezogen?
  5. Aus welchen Gründen ist die ZVU nicht im Sozialdezernat angesiedelt?
  6. Wurden die Aufgaben der ZVU seit 1993 neu vergeben und wenn ja, wann und mit welchen Vertragsinhalten?
  7. Wurden die vertraglichen Vereinbarungen der ZVU seit 1993 aktualisiert und wenn ja, wann und mit welchen Vertragsinhalten?
  8. Wurden die Aufgaben der ZVU seit 1993 neu bestimmt und wenn ja, inwiefern?
  9. Nach welchen Kriterien plant das Sozialdezernat, die Dienstleistung ZVU neu zu vergeben und wann? Arbeitsumfang
  10. Mit wie vielen und welchen Betreiber*innen von Unterkünften bestand im Jahr 2015 eine Betreuungsvereinbarung und wie viele Schlafplätze waren deren Bestand?
  11. Mit wie vielen und welchen Betreiber*innen von Unterkünften besteht im Jahr 2020 eine Betreuungsvereinbarung und wie viele Schlafplätze sind deren Bestand?
  12. Wie viele Personen wurden von der ZVU in den Jahren 2015 bis 2020 pro Jahr in Hotels, Pensionen, Sammelunterkünfte vermittelt (sofern möglich nach Einzelpersonen und Familien unterscheiden)?
  13. Wie viele Personen wurden vom Evangelischen Verein in den Jahren 2015 bis 2020 pro Jahr in vereinseigene Unterkünfte sowie in "zwischengenutzten Wohnraum" vermittelt (sofern möglich nach Einzelpersonen und Familien unterscheiden)?
  14. Wie viele Personen wurden von anderen vergleichbaren Betreiber*innen von Unterkünften in den Jahren 2015 bis 2020 pro Jahr in Unterkünfte vermittelt?
  15. Wie viel Personal ist in der ZVU beschäftigt? Bitte nach Vollzeit-, Teilzeit- und als Minijobber beschäftigten aufteilen.
  16. Nach welchen Tarifverträgen sind die Personen beim Evangelischen Verein beschäftigt?
  17. Wie viele Personen sind ohne Tarifvertrag beim Evangelischen Verein beschäftigt?
  18. Wie viele Personen sind in Leih- oder Zeitarbeit beim Evangelischen Verein beschäftigt?
  19. Wie viele der ZVU-Mitarbeiter*innen waren bzw. sind in den Jahren 2015 bis 2020 in der Wohnraumvermittlung tätig (gewesen)?
  20. Wie viele ZVU-Mitarbeiter*innen waren bzw. sind beim Evangelischen Verein für die Betreuung und wie viele in der handwerklichen Abteilung zur Instandsetzung der Unterkünfte beschäftigt? Inwiefern gibt es in diesen Arbeitsbereichen eine tarifliche Bindung?
  21. Wie hat sich die Beschäftigungszahl des Evangelischen Vereins im Verhältnis zu der Zunahme der untergebrachten Personen entwickelt? Betreiber*innen der Unterkünfte
  22. Wie findet der Evangelische Verein die Betreiber*innen der Unterkünfte (Vermieter*innen, Hoteliers, freie Kapazitäten auf dem Hotelmarkt)?
  23. Werden bestimmte Betreiber*innen/Gesellschaften bei der Vergabe bevorzugt?
  24. In welchen Rechtsformen sind die Betreiber*innen der Unterkünfte organisiert?
  25. Welche Vertragsinhalte umfassen die Belegungsvereinbarungen und welche ggf. kurzfristigere Vereinbarungen zur Unterbringung (insbesondere hinsichtlich Dauer, Kündigungsmodalitäten und Unterbringungsstandards)?
  26. Wie lang sind die Vertragslaufzeiten der Belegungsvereinbarungen üblicherweise?
  27. Gibt es Verträge bzw. Vereinbarungen mit Betreiber*innen, die für einen Zeitraum für länger als 1, 5 oder 10 Jahre geschlossen sind? Wenn ja, wie viele?
  28. Inwiefern sind in den Belegungsvereinbarungen Betreuungs- und Serviceangebote für die Bewohner*innen vertraglich festgehalten (bspw. psychosoziale Dienste)?
  29. Welche Regelungen dürfen die Betreiber*innen per Hausordnungen durchsetzen und wie wird dies durch die ZVU kontrolliert?
  30. Wie viele Schlafplätze vermietet die*der größte Betreiber*in an die Stadt?
  31. Sind Betreiber*innen und Eigentümer*innen der von der Stadt angemieteten Unterkünfte identisch?
  32. Wie viele Schlafplätze und Unterkünfte sind in städtischem Eigentum?
  33. Wie viele Schlafplätze sind in den 18 Unterkünften des Evangelischen Vereins vorhanden?
  34. Wie viele Schlafplätze sind in den 25 Unterkünften der Träger der freien Wohlfahrtspflege vorhanden?
  35. Wie viele Schlafplätze und Unterkünfte sind in privatem Eigentum (bitte nach Unternehmen und Einzelpersonen aufschlüsseln)?
  36. Betreiben Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, deren Tochtergesellschaften oder stadtnahe Stiftungen Notunterkünfte für wohnungslose Menschen? Wenn ja, welche Gesellschaften sind das und in welchem Umfang besitzen und/oder betreiben sie Unterkünfte? Kosten
  37. Wie hoch sind die Kosten der Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Personen und geflüchteten Menschen in Hotels, Pensionen, Sammelunterkünfte, Wohnheimen und zwischengenutztem Wohnraum (bitte insgesamt, jeweils und pro untergebrachter Person angeben)?
  38. Wie setzen sich die Kosten der Unterbringung für eine Person zusammen?
  39. Wie kommen die in dem defacto-Beitrag erwähnten Unterbringungskosten von 4.600 Euro pro Monat zustande und für wie viele Quadratmeter wurden sie gezahlt?
  40. Welche Leistungen umfassen die Zahlungen, die über die ZVU abgewickelt werden?
  41. Wie hoch ist der Anteil der Kosten, den der Evangelische Verein (inklusive ZVU) erhält?
  42. Wie (unter welchen Posten) werden die Kosten im städtischen Haushalt abgerechnet?
  43. Welche Kosten werden dem Sozialamt erstattet (s. Antwort auf F 2559 vom
  44. Mai 2020, nach der von mehr als 86 Mio. Euro 22 Mio. Euro erstattet würden)?
  45. Wie hoch ist der Prozentsatz der Gelder, der an die Betreiber*innen der Unterkünfte geht?
  46. Wie hoch war der Höchstsatz, den das Sozialamt seit 2016 für eine Unterkunft gezahlt hat?
  47. Wo wird über diese Ausgaben transparent, regelmäßig und öffentlich berichtet? Standards
  48. Welche Standards gelten für die Unterkünfte hinsichtlich Hygiene, Belegung, Sauberkeit, Reparaturstand?
  49. Wie und wie oft und von wem werden diese Standards überprüft?
  50. Inwiefern ist das Gesundheitsamt in die Überprüfungen einbezogen?
  51. An wen sollen sich die Bewohner*innen bei Missständen wenden?
  52. Wie ist diese Anlaufstelle erreichbar und wie wird die Erreichbarkeit durch die Bewohner*innen gewährleistet? Sind bspw. Internetzugang und Telefonanschluss in den Unterkünften sichergestellt?
  53. Wie viele Begehungen wurden in den letzten drei Jahren jeweils durchgeführt?
  54. Wie viele Mängel wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils behoben?
  55. Wie viel Zeit verging zwischen der Meldung eines Mangels und dessen Behebung, durchschnittlich und maximal?
  56. Inwiefern wurde mit Nachdruck für die Einhaltung der Standards gesorgt und inwiefern wurden Maßnahmen wie Abmahnungen der Betreiber*innen, Ersatzvornahmen, Kürzung der Zahlungen oder außerordentliche Vertragskündigung seitens der Stadt bzw. der ZVU verhängt bzw. ausgesprochen?
  57. Wie viele Kosten sind der Stadt durch Reparaturen in den Jahren 2015 bis 2020 entstanden?
  58. Inwiefern sind die Unterkünfte mit sozialen Diensten versorgt? Wie viele Mitarbeiter*innen sind in sozialen Diensten tätig?
  59. Wie viele Notunterkünfte sind barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht?
  60. Inwiefern ist die Nahversorgung ein zentraler Faktor beim Abschluss eines Vertrages oder einer Belegungsvereinbarung?
  61. Ist eine fußläufige Nahversorgung für die Bewohner*innen sichergestellt? Wenn nicht, welche Transportleistungen stellt die Stadt zur Verfügung? Notunterbringung als Dauerlösung
  62. Inwiefern sind die Bewohner*innen gegen den Verlust ihrer Unterkunft geschützt?
  63. Was passiert bei einer Beendigung des Mietverhältnisses durch die*den Betreiber*in? Wie werden Bewohner*innen nach einer Beendigung des Mietverhältnisses mit Wohnraum versorgt?
  64. Wie viele Haushalte, die in Notunterkünften untergebracht sind, sind beim Amt für Wohnungswesen für eine Sozialwohnung registriert?
  65. Wie viele Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind, konnten in den Jahren von 2015 bis 2020 jeweils in eine vollwertige Wohnung umziehen?
  66. Wie viele Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind, sind auf barrierefreien und/oder rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen?
  67. Was tut der Magistrat, um den schulpflichtigen Kindern in Notunterbringung eine angemessene Schulbildung und ein Lernen außerhalb der Schule zu ermöglichen?
  68. Was tut der Magistrat, um auf die besondere Situation wohnungsloser Frauen* zu berücksichtigen?
  69. Was tut das Sozialdezernat dafür, dass alle Menschen in Frankfurt langfristig in vollwertigen Wohnungen untergebracht werden können?
  70. Wie bewertet der Magistrat die Einrichtung eines Kontingents für Notuntergebrachte bei der Wohnungsvermittlung durch das Amt für Wohnungswesen?
  71. Wie hoch rechnet sich der Magistrat die Chancen aus, dass CDU und Grüne auf Landesebene das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum wiedereinführen werden?
  72. Ab wann wird die Strategie "Housing First" in Frankfurt angewendet?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2020Sie sind hier
    AA 717Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe
    STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 25Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Verein für WohnraumhilfeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 29.10.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 717 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

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