Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses
Zusammenfassung
Die Anfrage bezieht sich auf die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses der Städtischen Kliniken Höchst für die Jahre 2017 und 2018. Es wird hinterfragt, warum in verschiedenen Vorlagen unterschiedliche Beträge (Netto und Brutto) genannt werden, ohne dies zu kennzeichnen. Ziel ist es, Klarheit über die Kosten und deren Darstellung zu schaffen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
In der 40. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020 beantwortete der Magistrat die Frage Nr. 2558. Gegenstand der Frage waren die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Städtische Kliniken Höchst für die Jahre 2017 (Vorlage M 54) bzw. 2018 (Vorlage M 55) durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC). Als Kosten für die Prüfung werden für 2017 ca. 4.000 Euro, bzw. für 2018 5.000 Euro angegeben. Auf die Frage, wie sich die Kostensteigerung um 25 Prozent erklärt, führt der zuständige Dezernent belehrend aus, dass "die Kosten für die Prüfung durch PWC für das Jahr 2017 4.100,00 € netto (4.879,00 € brutto) und für das Jahr 2018 sind 4.200,00 € netto (4.998,00 € brutto)" betrugen. Kostensteigerung betragen daher lediglich 2,4 %, was auf die allgemeine Kostentwicklung zurückzuführen sei. Diese Ausführungen sind nachvollziehbar und plausibel, werfen jedoch die Frage auf, aus welchen Gründen der Magistrat in einer Vorlage die Brutto-Kosten und in einer anderen die Netto-Kosten nennt, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Vielmehr ist der Wortlaut in beiden - vom selben Tag datierten - Vorlagen identisch: "Die Kosten der Prüfung des Abschlusses in Höhe von ca. (....) € wurden von der Kliniken Frankfurt Höchst GmbH übernommen" (s. Abb.). Der Leser - und insbesondere der Stadtverordnete, der über die Vorlagen abzustimmen hat - muss selbstverständlich davon ausgehen, dass es sich bei den genannten Beträgen um Brutto-Beträge handelt - mithin also diejenigen Beträge, die von der Stadt tatsächlich zu entrichten sind. Er kann nicht davon ausgehen, dass der Magistrat bei angefallenen Kosten nur die Nettobeträge nennt, es sei denn, der Betrag wird ausdrücklich als solcher bezeichnet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus welchen Gründen nennt der Magistrat in der Vorlage M 54 den Nettobetrag und in der Vorlage M 55 den Bruttobetrag?
- Wie soll der Leser bzw. der Stadtverordnete - ohne Rücksprache beim zuständigen Dezernenten - erkennen, dass in den beiden Vorlagen einmal der Netto- und einmal der Bruttobetrag genannt wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2020Sie sind hierAA 706Kosten für die Prüfung des JahresabschlussesSTVV-Anfrage · AfD
- 21. August 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 371Kosten für die Prüfung des JahresabschlussesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate