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Gymnasiales Angebot in Frankfurt

Vorlagentyp: ACDU
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 13.04.2005, A 701

Betreff:

Gymnasiales Angebot in Frankfurt

In Ihrer Sitzung am 27.01.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Schulentwicklungsplan A und damit die Schließung der Herderschule beschlossen. Diese sollte schrittweise geschlossen werden.

Nachdem nun die Schüler der Herderschule nach Aussage des Schuldezernats im wesentlichen auf andere Gymnasien verteilt worden sind, stellt sich die Frage, ob das verbleibende gymnasiale Angebot auch künftig ausreichend ist.

Die Anmeldungen für das kommende Jahr lassen sowohl im Nordwesten, als auch im Süden Frankfurts ein Ansteigen der Schülerzahlen bei den Gymnasien erwarten, sodass auf ein gymnasiales Angebot am Standort Herderschule nicht verzichtet werden kann.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Schülerlenkungsmaßnahmen werden ergriffen, um die Anmeldezahlen für den gymnasialen Bereich in Frankfurt in einer vernünftigen Lösung abzubilden?
  2. Wie stellt sich die Schuldezernentin die Realisierung eines gymnasialen Angebotes am Standort Herderschule vor?

Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Prof. Dr. Daniela Birkenfeld Stadtv. Dr. Bernd Heidenreich Stadtv. Herbert Kasper Stadtv. Dr. Walter Seubert Stadtv. Hella Welker

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. April 2005Sie sind hier
    AA 701Gymnasiales Angebot in Frankfurt
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 20. Juni 2005BB 483Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion (WM 2006)Magistratsbericht
  3. 20. Juni 2005Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 482Gymnasiales Angebot in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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