Untersuchung von Zuleitungskanälen in Frankfurt am Main
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Anfrage vom 25.11.2011, A 68
Betreff: Untersuchung von Zuleitungskanälen in Frankfurt am Main Die Umsetzung des Hessischen Wassergesetzes erfordert die Überprüfung der ca. 80 000 Hausanschlüsse an das öffentliche Kanalnetz in Frankfurt am Main. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt (SEF), sofern bei der Kanalbefahrung keine Schäden festgestellt werden. Der Prüfbeginn sollte im Ortsteil Goldstein zwischen September und Dezember 2010 erfolgen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Ist die Überprüfung in Goldstein abgeschlossen?
- Wie viele Privatkanäle wurden inzwischen mit welchem Ergebnis überprüft?
- Wurden die Hausbesitzer bei Feststellung eines Schadens zur Beseitigung der Mängel aufgefordert und die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen überprüft?
- In wie vielen Fällen mussten von Seiten der SEF Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden, damit Hausbesitzer der gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nachkommen?
- Wie viele Mängel sind inzwischen behoben?
- In welchen Stadtteilen werden derzeit die Privatkanäle untersucht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2011Sie sind hierAA 68Untersuchung von Zuleitungskanälen in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
- 10. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 69Untersuchung von Zuleitungskanälen in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate