Angebote der Altenpflegeplätze in Frankfurt vernetzen
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Anfrage vom 16.09.2008, A 669
Betreff: Angebote der Altenpflegeplätze in Frankfurt vernetzen Gemäß einem Presseartikel soll es in Frankfurt 200 bis 300 freie Plätze für die Altenpflege geben. Betroffene berichten aber immer wieder, wie zeitaufwendig und aufreibend die Suche nach einem passenden Pflegeplatz für die Pflegebedürftigen ist. Besonders schwierig gestaltet sich solch eine Suche, wenn die Verantwortlichen nicht am gleichen Ort wohnen wie die Pflegebedürftigen. Im Zeitalter der Globalisierung ist es aber nicht ungewöhnlich, dass der Sohn in New York für seine in Frankfurt lebende Mutter einen Pflegeplatz finden muss und das unter Umständen überstürzt. Zwar gibt es verschiedene Internetseiten, die die Angebote sehr gut darstellen. Aber keine zeigt an, ob es freie Plätze und lange Wartelisten gibt. Ein Online-Portal das 24 Stunden für alle Interessierten offen ist und durch Vernetzung mit den Anbietern auch die freien Plätze anzeigt, würde den gesellschaftlichen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen und den Bürgern einen sicherlich häufig nachgefragten Service bieten. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt der Magistrat die Möglichkeit und Notwendigkeit über ein Internet-Portal anzuzeigen, welche Altenpflegeeinrichtungen in Frankfurt aktuelle freie Plätze anbieten und/oder in welchen Einrichtung es Wartelisten gibt?
- Wie viele Pflegeplätze werden zurzeit in Frankfurt angeboten?
- Wie war die Auslastung angebotenen Pflegeplätze in den letzten fünf Jahren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2008Sie sind hierAA 669Angebote der Altenpflegeplätze in Frankfurt vernetzenSTVV-Anfrage · FDP
- 28. November 2008Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 773Angebote der Altenpflegeplätze in Frankfurt vernetzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate