Die Stadt Frankfurt und die AWO XXXVI - Transparenz
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse von Unterkünften, die von der Stadt Frankfurt für wohnungslose und geflüchtete Personen angemietet werden, zu erhöhen. Es wird erwartet, dass durch die Klärung dieser Fragen mögliche Skandale wie der AWO-Skandal vermieden werden können.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt mietet eine größere Zahl von Unterkünften für die Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten an. Leider sind bei zwei Unterkünften in Betrieb mit der Frankfurter AWO erhebliche Probleme aufgetreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche dieser Unterkünfte werden indirekt von der Stadt Frankfurt angemietet? Bei welchen dieser Unterkünfte ist der Eigentümer zweifelsfrei und transparent erkenntlich?
- Bei welchen dieser Unterkünfte weiß der Magistrat nicht wer Eigentümer ist?
- Ist der Magistrat besten Glaubens, dass die Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse nicht zu einem weiteren Skandal a la AWO führen würde?
- Ist der Magistrat besten Glaubens, dass die Eigentümer ihren gesetzlichen Pflichten in Deutschland nachkommen?
- Ist der Magistrat bemüht zu erfahren, wer die Eigentümer sind?
- Hält der Magistrat es für angebracht, für diesen Zweck keine Immobilien anzumieten, bei denen der Mieter/Betreiber/Eigentümer zumindest dem Magistrat gegenüber nicht offenlegt, wer der Eigentümer ist?
- Hält der Magistrat es für angebracht, die Eigentümer zu verpflichten, bei einer Veräußerung den Magistrat über den neuen Eigentümer zu informieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2020Sie sind hierAA 661Die Stadt Frankfurt und die AWO XXXVI - TransparenzSTVV-Anfrage · FDP
- 3. April 2020Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 157Die Stadt Frankfurt und die AWO XXXVI - TransparenzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate