Kennzeichnung von Verkehrskameras
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 01.07.2016, A 60
Betreff: Kennzeichnung von Verkehrskameras Auf Frankfurter Stadtgebiet befinden sich über hundert Verkehrskameras zur Beobachtung des Straßenverkehrs, die in der Integrierten Gesamtverkehrs-Leitzentrale (IGLZ) der Stadt Frankfurt und der Verkehrsleitzentrale des Landes Hessen (VZH) zusammenlaufen. Die Landespolizei übernimmt kurzfristig und regelmäßig in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen die Beobachtung und Steuerung der Kameras. Darüber hinaus gibt es Detektoren, die lokalen Ampelschaltungen dienen, äußerlich aber nicht von Videokameras zu unterscheiden sind. Entgegen § 6b (2) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fehlt an den meisten dieser Kameras der Hinweis auf den Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sowie der Hinweis, ob es sich um eine Videokamera oder nur um einen Detektor handelt. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:
- An welchen Standorten genau befinden sich Kameras zur Verkehrsüberwachung (Geokoordinaten; alternativ Straße, Hausnummer, Kreuzung oder Kilometer der Bundesfernstraße)?
- An welchen Standorten genau befinden sich Detektoren (Geokoordinaten; alternativ Straße, Hausnummer, Kreuzung oder Kilometer der Bundesfernstraße)?
- Ist die jeweilige Kamera bzw. der jeweilige Detektor mit einem Hinweisschild versehen, das die Anforderungen des § 6b BDSG erfüllt bzw. erklärt, dass es sich nur um einen Detektor handelt? Ist dieser Hinweis besonders an Straßen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf, aus einem fahrenden Auto heraus zu erkennen?
- Wer ist Betreiber des jeweiligen Gerätes?
- Ist die jeweilige Kamera schwenkbar? Bis zu welchem Radius?
- Wie sind Zoomvermögen und Auflösung der jeweiligen Kamera?
- Ist bei den eingesetzten Systemen eine Privatzonenschaltung ("privacy masking") zum technischen Ausblenden von Fensterfronten und Eingängen von Wohn- und Geschäftshäusern möglich? Falls ja, wird sie angewendet?
- Zu welchen Zeiten werden die Kameras von Mitarbeitenden der IGLZ respektive der VZH beobachtet und gesteuert, zu welchen von der Landespolizei?
- Wie lange und wo werden die erhobenen Daten gespeichert? Sind Löschfristen festgelegt?
- Wie viele Personen von welcher Behörde haben Zugangsberechtigungen zu den Aufzeichnungen?
- Wie ist die Anforderung der Daten durch die Polizei oder durch Dritte geregelt?
- Wie lauten die entsprechenden Dienstanweisungen bzw. das Verfahrensverzeichnis zur Videoüberwachung im Wortlaut?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2016Sie sind hierAA 60Kennzeichnung von VerkehrskamerasSTVV-Anfrage · LINKE.
- 23. September 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 254Kennzeichnung von VerkehrskamerasMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate