Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verpachtung von städtischen Liegenschaften

Vorlagentyp: AFDP
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Anfrage vom 27.08.2019, A 542

Betreff: Verpachtung von städtischen Liegenschaften Die Stadt Frankfurt ist Eigentümerin diverser Liegenschaften, die ganz oder teilweise an gastronomische Betriebe verpachtet sind. Einige Objekte, wie z.B. der Ratskeller im Frankfurter Römer, stehen seit mehreren Jahren leer, und die Stadt tut sich offenbar sehr schwer, einen Pächter zu finden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele städtische Liegenschaften im Frankfurter Stadtgebiet, die sich innerhalb des Anlagenrings befinden, sind aktuell an gastronomische Betriebe verpachtet?
  2. Wie hoch ist der jeweilige Pachtzins in den einzelnen, an gastronomische Betriebe verpachteten städtische Liegenschaften innerhalb des Anlagenrings? Um eine detaillierte Auflistung der einzelnen Immobilien inklusive Angabe der Größe der verpachteten Fläche in Quadratmetern wird gebeten.
  3. Wie viele für gastronomische Betriebe geeignete städtische Liegenschaften im Frankfurter Stadtgebiet, die sich Innerhalb des Anlagenrings befinden, sind derzeit nicht verpachtet und stehen leer?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2019Sie sind hier
    AA 542Verpachtung von städtischen Liegenschaften
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 460Verpachtung von städtischen LiegenschaftenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen