Schwarz-grüne Amnesie bei der Wasserversorgung?
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Anfrage vom 14.03.2014, A 522
Betreff: Schwarz-grüne Amnesie bei der Wasserversorgung? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.05.2014 Am 15. Januar 2014 wurde in der Beschlussfassung des Europaparlaments zur Dienstleistungskonzessionsrichtlinie der Wasserbereich aus der Richtlinie herausgenommen. Somit wurde vorerst verhindert, dass die Wasserversorgung "durch die Hintertür privatisiert" wird. Diese Entscheidung der EU Kommission und des Europaparlaments haben nicht zuletzt die 1.884.790 Menschen aus ganz Europa herbeigeführt, die die Petition "Wasser ist ein Menschenrecht" gegen die ursprünglichen Pläne von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier unterzeichnet haben. In der Stadtverordnetenversammlung herrschte in 2013 noch ein breiter Konsens darüber, dass die Wasserversorgung aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herausgenommen werden muss und dass Wasser nicht den Profitinteressen von Unternehmen überlassen werden darf. Der Magistrat schrieb noch dazu im Bericht B 151/2013: "Das Lebensmittel Wasser ist ein besonderes Gut. Es eignet sich nicht als Handelsgegenstand auf wettbewerblich organisierten Märkten. In der Regel führt eine Privatisierung der Wasserversorgung dazu, dass kurzfristige Renditeziele die Oberhand über das Ziel der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressource Wasser gewinnen. Zahlreiche Beispiele - so etwa der Fall Großbritannien - zeigen, dass Privatisierungen der Trinkwasserversorgung regelmäßig zu einer sinkenden Versorgungsqualität bei steigenden Preisen für die Endkunden führen. Die privaten Trinkwasserversorger tendieren dazu, Investitionen in das Leitungsnetz zurückzufahren und ökologisch sinnvolle Maßnahmen zur Grundwasserbewirtschaftung zu vernachlässigen." Im Frühjahr 2013 wollte der Magistrat die Wasserversorgung in Frankfurt noch in der jetzigen Form, mit einem Konzessionsvertrag mit der Mainova oder durch einen städtischen Betrieb gewährleisten. Das geht ebenfalls aus dem Bericht B151/2013 hervor. Anscheinend kann sich der Frankfurter Magistrat nicht mehr an das erinnern, was er noch vor einem Jahr vertreten hat und veröffentlichte am 14. Januar 2014 - einen Tag vor der Beschlussfassung des EU-Parlaments - ein Interessenbekundungsverfahren zur Neuvergabe des Wasserkonzessionsvertrages. Wie es in der Überschrift der Ausschreibung schon heißt, handelt es sich um einen "Interessenbekundungsverfahren `formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EG-Vergaberechts ́". Was das bedeutet, kann in der Bekanntmachung unter dem Punkt 9 Sonstige Angaben nachgelesen werden: "Das vorliegende europaweite Interessenbekundungsverfahren ist weder ein Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge". D.h. es gibt überhaupt keine juristische Notwendigkeit für Frankfurt, die Wasserkonzession über ein europaweite Ausschreibung zu vergeben. Nachdem die Wasserversorgung aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herausgenommen wurde, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Die Stadt kann also mit der Mainova direkt einen Folgevertrag abschließen oder die Wasserversorgung in einem städtischen Betrieb organisieren, ohne gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum hat sich der Magistrat dazu verpflichtet gefühlt, einen Tag vor der EU-Parlaments-Entscheidung dieses Interessenbekundungsverfahren zu initiieren?
- Sieht der Magistrat im Bestreben einer europaweiten Ausschreibung der Wasserkonzession keinen Widerspruch zu seiner Position im Bericht B151/2013?
- Wie will der Magistrat sicherstellen, dass durch eine europaweite Ausschreibung das besondere Gut Lebensmittel Wasser "kein Handelsgegenstand auf wettbewerblich organisierten Märkten" wird und "kurzfristige Renditeziele die Oberhand über das Ziel der nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressource Wasser gewinnen"?
- Wie will der Magistrat durch eine europaweite Ausschreibung sicherstellen, dass Investitionen in das Leitungsnetz nicht zurückgefahren und ökologisch sinnvolle Maßnahmen zur Grundwasserbewirtschaftung nicht vernachlässigt werden, wenn schon in der Leistungsbeschreibung im Interessenbekundungsverfahren eine Klausel für eine Investitionsverpflichtung fehlt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2014Sie sind hierAA 522Schwarz-grüne Amnesie bei der Wasserversorgung?STVV-Anfrage · LINKE.
- 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 303Schwarz-grüne Amnesie bei der Wasserversorgung?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.