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Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen

Vorlagentyp: AFAG
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 20.10.2006, A 49

Betreff:

Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen

Im Mediationsbericht zum Ausbau des Flughafens Frankfurt von 1999 wurde zum Thema Entlastung von Fluglärm durch den Wegfall besonders "lauter“ Flugzeugmuster u.a. ausgeführt: "Beschwerden werden vor allem dann ausgelöst, wenn altes und lautes Fluggerät (Militärmaschinen, Chapter-II-Maschinen, alte Boeing 747) eingesetzt wird. Chapter-II-Maschinen sind ab 2002 in Europa verboten. Die Rhein-Main-Airbase wird 2005 aufgegeben sein. Das lässt eine deutliche Entlastung erwarten.“ Von 1999 bis 2006 hat der Fluglärm (auch nach Angaben der Fraport AG !) um 3 bis 4 dB(A) zugenommen. Es ist somit nicht die prognostizierte Entlastung eingetreten, sondern - im Gegenteil - eine deutliche Zunahme der Belastung (3 bis 4 dB entsprechen einer Zunahme der Schallenergie um mehr als 40 Prozent).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen ist nach Auffassung des Magistrats die durch die Mediationsgruppe 1999 prognostizierte "deutliche Entlastung“ der Fluglärmbelastung tatsächlich nicht eingetreten, obwohl "altes und lautes“ Fluggerät nicht mehr - bzw. nur noch in geringem Umfang - eingesetzt wird?
  2. Welchen Handlungsbedarf sieht der Magistrat angesichts der aufgezeigten Diskrepanz zwischen Prognose und Realität?
  3. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt der Magistrat angesichts der deutlichen Zunahme der Fluglärmbelastung - insbesondere auch im Stadtgebiet Frankfurt - zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2006Sie sind hier
    AA 49Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 22. Dezember 2006Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 537Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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