Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen
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Anfrage vom 20.10.2006, A 49
Betreff:
Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen
Im Mediationsbericht zum Ausbau des Flughafens Frankfurt von 1999 wurde zum Thema Entlastung von Fluglärm durch den Wegfall besonders "lauter“ Flugzeugmuster u.a. ausgeführt: "Beschwerden werden vor allem dann ausgelöst, wenn altes und lautes Fluggerät (Militärmaschinen, Chapter-II-Maschinen, alte Boeing 747) eingesetzt wird. Chapter-II-Maschinen sind ab 2002 in Europa verboten. Die Rhein-Main-Airbase wird 2005 aufgegeben sein. Das lässt eine deutliche Entlastung erwarten.“ Von 1999 bis 2006 hat der Fluglärm (auch nach Angaben der Fraport AG !) um 3 bis 4 dB(A) zugenommen. Es ist somit nicht die prognostizierte Entlastung eingetreten, sondern - im Gegenteil - eine deutliche Zunahme der Belastung (3 bis 4 dB entsprechen einer Zunahme der Schallenergie um mehr als 40 Prozent).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus welchen Gründen ist nach Auffassung des Magistrats die durch die Mediationsgruppe 1999 prognostizierte "deutliche Entlastung“ der Fluglärmbelastung tatsächlich nicht eingetreten, obwohl "altes und lautes“ Fluggerät nicht mehr - bzw. nur noch in geringem Umfang - eingesetzt wird?
- Welchen Handlungsbedarf sieht der Magistrat angesichts der aufgezeigten Diskrepanz zwischen Prognose und Realität?
- Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt der Magistrat angesichts der deutlichen Zunahme der Fluglärmbelastung - insbesondere auch im Stadtgebiet Frankfurt - zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2006Sie sind hierAA 49Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenSTVV-Anfrage · FAG
- 22. Dezember 2006Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 537Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate