Klinikum Frankfurt Höchst
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Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 29.01.2014, A 489
Betreff: Klinikum Frankfurt Höchst Mit der Vorlage M 26 vom 24.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur rechtlichen Überprüfung des am 05.08.2009 abgeschlossenen Personalgestellungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt und der SKFH GmbH. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Arbeitnehmern von der Stadt Frankfurt an die SKFH GmbH nach den Bestimmungen des AÜG. Der Magistrat führt hierzu aus, dass eine rechtliche Überprüfung des Vertrages u.a. deshalb erforderlich sei, weil dieser gegen die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsprechung des BAG verstosse. Hierzu führt der Magistrat aus: "Der bestehende als dauerhaft angelegte Personalgestellungsvertrag steht im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage. Gemäß Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 (Az.: 7 ABR 91/11) sind nicht mehr nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassungen bereits nach derzeitiger Rechtslage gesetzeswidrig ... zudem soll nach Maßgabe des Koalitionsvertrages (dort S. 69) der neuen Bundesregierung künftig eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt werden ...". Dem zitierten Urteil ist jedoch nicht zu entnehmen, dass eine dauerhafte Personalüberlassung rechtswidrig ist; das Urteil beschreibt lediglich die (negativen) Rechtsfolgen einer solchen dauerhaften Überlassung. Unklar ist weiterhin, aus welchen Gründen der Personalgestellungsvertrag der aktuellen Rechtslage widersprechen soll. Insbesondere ist die Frage offen, ob der Vertrag bereits bei Abschluss nicht rechtskonform war oder ob sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat. Im letzteren Fall erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass eine geänderte Rechtslage an einer bestehenden vertraglichen Vereinbarung etwas ändert, soweit dieser Vertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses der seinerzeitigen Rechtslage entsprochen hat. Entsprechendes gilt für die Ausführungen zum zitierten Koalitionsvertrag. Wenn die Koalition tatsächlich beabsichtigt, künftig eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festzulegen, kann eine solche Regelung kaum in bestehende Verträge eingreifen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welchen Passagen des zitierten Urteils entnimmt der Magistrat, dass eine dauerhafte Personalüberlassung rechtswidrig ist ?
- Entspricht der 2009 abgeschlossene Personalgestellungsvertrag der seinerzeit geltenden Rechtslage ?
- Falls 2. zutreffend: wie kommt der Magistrat zur Auffassung, dass eine geänderte Rechtslage den seinerzeit rechtskonform abgeschlossenen Vertrag ändern könnte ?
- Falls 2. unzutreffend: aus welchen Gründen wurde der Vertrag vom Magistrat nicht im Einklang mit der geltenden Rechtslage abgeschlossen ?
- Aus welchen Gründen geht der Magistrat davon aus, dass die von der Koalition beabsichtigte Begrenzung der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten etwas an der Rechtswirksamkeit bestehender Verträge ändern könnte ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2014MM 26Zukunftsperspektive der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung deMagistratsvortrag
- 29. Januar 2014Sie sind hierAA 489Klinikum Frankfurt HöchstSTVV-Anfrage · RÖMER
- 21. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 4 WochenBB 54Klinikum HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Aufnahme auf TO II, ein Monat)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER