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Armutseinwanderung in Frankfurt: Kostenexplosion für Sozialhilfe

Vorlagentyp: AFREIE_WÄHLER
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 13.10.2013, A 444

Betreff: Armutseinwanderung in Frankfurt: Kostenexplosion für Sozialhilfe In einem Grundsatzurteil des 19. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Oktober 2013 wurde einer vierköpfigen Roma-Familie aus Rumänien das Recht auf Sozialleistungen, d.h. "einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. 'Hartz IV'-Leistungen) zuerkannt". Angewandt auf die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies, daß zirka 130.000 rumänische und bulgarische Staatsbürger - vorwiegend aus den Volksgruppen der Sinti und Roma -, "die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten", in Zukunft ein Recht auf Sozialhilfeleistungen haben. In der Beantwortung der Frage Nr. 1095 in der 24. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013 berichtet das Dezernat IX: "Durch die Aufnahme der Länder Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union im Jahr 2007 und die damit einhergehenden Freizügigkeitsregelungen, ist in deutschen Großstädten und damit auch in der internationalen Stadt Frankfurt am Main ein vermehrter Zuzug von EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus Rumänien und Bulgarien festzustellen. Bei vielen Zugezogenen handelt es sich jedoch um mittellose und/oder bedürftige Menschen, die den ärmlichen Lebensbedingungen und fehlenden Perspektiven in ihren Heimatländern entgehen wollen. Gleichzeitig ist damit allerdings auch eine Vielzahl von Problemlagen in den Großstädten Deutschlands verbunden, die eine große Herausforderung darstellen. Dazu gehören Obdachlosigkeit und Lagern oder Campieren in Grünanlagen, Hauseingängen oder Autos bzw. die prekäre Unterkunftssituation in überbelegten Wohnungen mit den mangelnden hygienischen Bedingungen, ein schlechter Gesundheitszustand und fehlender Impfschutz genauso wie aggressive oder organisierte Bettelei, Trickdiebstahl oder Einbrüche, Schwarzarbeit, Prostitution oder Scheinselbständigkeit." Ergänzend hierzu berichtete die Bild-Zeitung am 16. Juli in großen Lettern "Armutseinwanderung gefährdet 'Sozialen Frieden'". Hierin bezieht sich BILD auf ein "internes Papier der öffentlichen Verwaltung", in dem von den Folgen der Einwanderung nach Deutschland gewarnt wird. Betroffen sind von diesen negativen Auswirkungen der "massive[n] Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen (437 000 Einwanderer in den letzten drei Jahren)" insbesondere die Großstädte Berlin, Duisburg, Dortmund, Hannover, München, Offenbach und unsere Heimat Frankfurt. Frankfurt und Mannheim gelten als die Städte mit der höchsten Quote an Einwanderern aus den beiden armen EU-Mitgliedstaaten. Gemäß dem Bericht sei der "soziale Frieden" in diesen Städten akut gefährdet. In Anbetracht des eingangs wiedergegebenen Grundsatzurteils des Landessozialgerichts NRW, der von der Stadt Frankfurt am Main in der Beantwortung der Frage 1095 eingeräumten gravierenden Probleme mit der Armutseinwanderung von Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie "der sich im nächsten Jahr vermutlich zuspitzenden Zuwanderungslage aufgrund der dann geltenden vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit" (aus: Antwort Dezernat IX auf Frage 1095) fragen wir den Magistrat:

  1. Liegen dem Magistrat aktuelle Daten über die Anzahl der eingewanderten Bulgaren und Rumänen, eventuell sogar in Bezug auf die Volksgruppen der Sinti und Roma, vor?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die aus der Armutseinwanderung von Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien derzeit entstehenden Kosten für die Stadt Frankfurt?
  3. Wie beurteilt der Magistrat die aus der Armutseinwanderung von Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien nach Einsetzen der Rechtskraft des oben genannten Grundsatzurteils entstehenden Kosten für die Stadt Frankfurt?
  4. Wie beurteilt der Magistrat die hierdurch zu erwartende Explosion der Sozialausgaben aufgrund des Anspruchs besagter Volksgruppen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
  5. Inwiefern können diese Mehrkosten für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Leistungen der Grundsicherung ("Hartz-IV") angesichts der Haushaltslage der Stadt Frankfurt geschultert werden?
  6. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, Gelder aus dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten für diese integrations- und sozialpolitischen Mehrkosten zu generieren?
  7. Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um den von ihm in der Beantwortung der Frage 1095 eingeräumten Negativfolgen der Armutseinwanderung zu begegnen?
  8. Sieht der Magistrat ebenfalls - wie das "interne Papier der öffentlichen Verwaltung" - den "Sozialen Frieden" in Frankfurt bedroht?
  9. Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um die öffentliche Sicherheit in von der Armutseinwanderung betroffenen Stadtteilen zu gewährleisten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2013Sie sind hier
    AA 444Armutseinwanderung in Frankfurt: Kostenexplosion für Sozialhilfe
    STVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
  2. 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 21Armutseinwanderung in Frankfurt: Kostenexplosion für SozialhilfeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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