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Eintrittspreise der Schwimmbäder

Vorlagentyp: ARÖMER
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 12.08.2013, A 408

Betreff: Eintrittspreise der Schwimmbäder Die Frankfurter Rundschau berichtete am 06.05.2013 über die stark gestiegenen Eintrittspreise für die Frankfurter Schwimmbäder ("Neue Tarife, neue Vorteilskarte"). Begründet wurde die Steigerung seinerzeit v.a. mit gestiegenen Energiekosten. Dem kürzlich erschienenen Nachhaltigkeitsbericht der Bäder Betriebe Frankfurt 2012 ist zu entnehmen, dass einerseits die Anzahl der Besucher in den städtischen Bädern von 2011 auf 2012 von insgesamt 2.151.751 auf 2.416.540 (mithin um 12,3 %) zugenommen hat. Im gleichen Zeitraum ging der Energiebedarf pro Besucher bei Wasser von 253 auf 213 l, bei Strom von 7,45 kWh auf 6,58 kWh, bei Gas von 4,67 kWh auf 3,88 kWh und bei Wärme von 10,66 kWh auf 10,53 kWh zurück, d.h. um bis zu 20 %. Angesichts dieser Angaben erscheinen die Preissteigerungen bzw. deren Begründung zumindest zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie hoch waren die Gesamteinnahmen aus Eintrittskarten für sämtliche von der BBF betriebenen Bäder in 2011 und in 2012 ?
  2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für
    • a)Wasser,
    • b)Strom,
    • C)Gas und
    • d)Wärme für die von der BBF betriebenen Bäder in 2011 und in 2012 ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2013Sie sind hier
    AA 408Eintrittspreise der Schwimmbäder
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 528Eintrittspreise der SchwimmbäderMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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