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Flüchtlingsunterkunft Goldstein

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 16.05.2018, A 355

Betreff: Flüchtlingsunterkunft Goldstein Der Magistrat beantwortete in der 21. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 die Frage Nr. 1214. Gegenstand der Frage war ein Bericht über die neue Flüchtlingsunterkunft in Goldstein, Im Eiskeller 3, die kürzlich von der städtischen Stabsstelle Flüchtlingsmanagement und dem Evangelischen Regionalverband vorgestellt wurde. Der Magistrat führte in seiner Antwort aus, dass das derzeit unbebaute Grundstück der evangelischen Kirche gehört und vom Diakonischen Werk dem Magistrat für den Bau einer Übergangsunterkunft für Flüchtlinge angeboten wurde. Der Magistrat hat im Zusammenhang mit dem o.g. Projekt noch keinen Vertrag geschlossen. Es gibt allerdings eine rechtsverbindliche Erklärung zur Nutzung über 20 Jahre, als Voraussetzung für den Bau einer solchen Übergangsunterkunft. Den Ausführungen des Magistrats ist zu entnehmen, dass das Projekt konkret geplant ist und derzeit noch über die Modalitäten verhandelt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Kapazität soll die geplante Unterkunft haben?
  2. Auf welcher Basis wurde die unter 1. aufgeführte Kapazität festgelegt?
  3. Wer soll die Flüchtlingsunterkunft errichten?
  4. Wer soll die Flüchtlingsunterkunft betreiben?
  5. Welche Gesamtkosten soll die Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit dem Projekt tragen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2018Sie sind hier
    AA 355Flüchtlingsunterkunft Goldstein
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 255Flüchtlingsunterkunft GoldsteinMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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