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Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des Flughafens

Vorlagentyp: ARÖMER
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 09.04.2013, A 341

Betreff: Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des Flughafens Vor wenigen Tagen wurde eine Publikation von Prof. Greiser u.a. mit dem Titel "Soziale und ökonomische Folgen nächtlichen Fluglärms im Umfeld des Flughafens Frankfurt/Main" veröffentlicht (DOI http://dx.doi.org/10.1055/s-0033-1333785 Online-Publikation: 2013 Gesundheitswesen; Georg Thieme Verlag KG Stuttgart New York; ISSN 0941-3790). Es wurde dabei für das Umfeld des Flughafens Frankfurt eine Prognose über die Entwicklung von Krankheitskosten für 6 Diagnosegruppen in Abhängigkeit von nächtlichem Fluglärm für einen 10-Jahreszeitraum (2012 bis 2021) erstellt. Im Ergebnis ist in diesem Zeitraum mit ca. 23.400 lärmassoziierten Erkrankungsfällen und ca. 3.400 Todesfällen zu rechnen, die dadurch entstehenden Krankheitskosten liegen bei über 1,5 Mrd. €. Nicht berücksichtigt wurden dabei weitere durch die Erkrankungsfälle verursachten Kosten wie z.B. Lohnfortzahlung, Reha-Kosten, Renten etc. Diese dürften sich in derselben Größenordnung bewegen. Ebenso wurden nicht berücksichtigt Erkrankungsfälle und die damit verbundenen Kosten, die durch Luftschadstoffe verursacht werden. Die genannten Kosten wurden bislang im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau nicht thematisiert. Sowohl von der Fraport AG wie auch von den Unterstützern des Vorhabens - u.a. dem Magistrat der Stadt Frankfurt - wurden die vorgeblichen wirtschaftlichen Vorteile - Arbeitsplätze, Gewinne für die Fraport AG u.a. Unternehmen - betrachtet, nicht jedoch die negativen Auswirkungen, zu denen neben den Kosten für zusätzliche Erkrankungs- und Todesfälle z.B. auch Wertverluste von Immobilien zählen. Hierzu gab es im gesamten Planfeststellungsverfahren nicht einmal grobe Schätzungen, während die angeblichen positiven Effekte exakt beziffert wurden. So prognostizierte der von der Fraport AG beauftragte (und bezahlte) Gutachter für das Jahr 2013 exakt 90.109 Beschäftigte am Flughafen (G 19, Tab. 2-17), tatsächlich sind es ca. 75.000. Es versteht sich jedoch von selbst, dass bei Großvorhaben - wie einer Flughafenerweiterung - nicht nur positive wirtschaftliche Effekte zu berücksichtigen sind, sondern auch negative, da ansonsten eine sachgerechte Abwägung nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hält es der Magistrat für richtig, bei einer geplanten Flughafenerweiterung positive wirtschaftliche Effekte - Arbeitsplätze, Unternehmendgewinne - in die Abwägung einzustellen, negative Effekte - wie z. B. Kosten für vorhabeninduzierte Erkrankungs- und Todesfälle oder Wertverlust von Immobilien - nicht zu betrachten?
  2. Hält der Magistrat die Erweiterung des Flughafens nach wie vor für gerechtfertigt, auch wenn durch den Betrieb innerhalb der kommenden 10 Jahren mit mehr als 23.000 zusätzlichen Erkrankungsfällen und ca. 3 400 Todesfällen zu rechnen ist?
  3. Hält der Magistrat die Erweiterung des Flughafens nach wie vor für gerechtfertigt, obwohl durch die unter 2. angeführten Erkrankungs- und Todesfälle alleine Behandlungskosten von mehr als 1,5 Mrd. zu erwarten sind?
  4. Hält es der Magistrat angesichts der von Prof. Greiser vorgelegten Zahlen für verantwortbar, den Flugbetrieb im derzeitigen Umfang aufrechtzuerhalten und - wie geplant - in den kommenden Jahren um ca. 50 % zunehmen zu lassen?
  5. Sieht der Magistrat angesichts der von Prof. Greiser vorgelegten Zahlen einen Handlungsbedarf dahingehend, dass der Flugbetrieb ausgehend vom derzeitigen Umfang deutlich reduziert werden muss, wobei v.a. die Nacht (22.00 bis 06.00
    • h)vollständig frei von Flugbewegungen sein muss und der Flugbetrieb auch in den Randstunden (06.00 bis 08.00 bzw. 20.00 bis 22.00
    • h)deutlich zu reduzieren ist?
  6. Falls 5. zutreffend: welche konkreten Vorstellungen hat der Magistrat von einem für die Wohnbevölkerung zumutbaren Flugbetrieb (Anzahl und Verteilung der Flugbewegungen)?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2013Sie sind hier
    AA 341Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des Flughafens
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 337Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des FlughafensMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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