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Reisewarnungen für Frankfurterinnen und Frankfurter für Korsika und Sardinien?

Vorlagentyp: AFRANKFURTER
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Inhalt

Anfrage vom 31.01.2018, A 316

Betreff: Reisewarnungen für Frankfurterinnen und Frankfurter für Korsika und Sardinien? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.04.2018 Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) forderte in ihrer Anregung K 74 vom 16.01.2018 unter dem

Betreff: "Kein Rassismus im Stadtbild Frankfurts", dass sich der Magistrat mit Nachdruck dafür einsetzt, "dass die beiden rassistischen Bezeichnungen, bzw. Logos, "Mohren-Apotheke, sowie "Apotheke zum Mohren" aus dem Stadtbild Frankfurts verschwinden. Dazu sollte der Magistrat (nicht die KAV) mit den beiden Apotheken einen auf dieses Ziel hingerichteten Kontakt aufnehmen. In diesem Kontakt sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Ausdruck "Mohr" als rassistisch angesehen wird, und dass bundesweit bereits viele Bezeichnungen für Speisen, Straßen und sogar Firmenlogos geändert wurden". In der Begründung der KAV-Anregung heißt es: "Oberbürgermeister Peter Feldmann hat oft dazu aufgerufen, dass in Frankfurt am Main kein Platz für Rassismus ist. Er hat ebenfalls oft gefordert, Flagge zu zeigen. Hier kann und muss die Stadt Frankfurt am Main Flagge gegen die Verwendung rassistischer Bilder und Bezeichnungen zeigen". Doch der Rassismus und dessen Symbole muss weltweit angeprangert und bekämpft werden, nach dem (nicht ganz stubenreinen) Slogan links-progressiver Hoffnungsträger(innen): "Rassisten sind Arschlöcher. Überall". Im Falle der Mohren-Apotheke in Frankfurt-Eschersheim errang die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) bereits einen Teilerfolg. Gerade bei dem Stichwort "Flagge zeigen" des Oberbürgermeisters tauchen immer wieder die beiden Flaggen der zur Europäischen Union gehörenden Mittelmeerinseln Korsika (Frankreich) und Sardinien (Italien) auf, die sogenannte "Mohrenköpfe" zieren. Nun gehören beide Inseln zwar nicht zum Stadtgebiet von Frankfurt am Main, aber viele Frankfurterinnen und Frankfurter verbringen dort unbedacht seit vielen Jahren ihren Urlaub und kleben sich danach auch noch, bewusst oder unbewusst politisch inkorrekt, Aufkleber mit den beiden Flaggen auf ihre Kraft-fahrzeuge, die dann durch unsere Stadt fahren bzw. hier parken. Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik gibt es vorsorglicher weise Reise- und Sicherheitshinweise für Reisende ins Ausland. Deshalb frage ich den Magistrat:

  1. Sieht der Magistrat in den beiden Flaggen von Korsika und Sardinien auch eine unterschwellige und jahrzehntelang negierte Form des Rassismus?
  2. Wenn ja, kann er Frankfurterinnen und Frankfurtern weiterhin unbedenklich zum Urlaub auf beiden Mittelmeerinseln raten?
  3. Nimmt der Magistrat Kontakt mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik mit dem Ziel auf, dementsprechend vorsorgliche Reise- und Sicherheitswarnungen für Reisende nach Frankreich und Italien auf ihre Homepage zu stellen?
  4. Sind die beiden Städtepartnerschaften zu Lyon (Frankreich) und Mailand (Italien) durch die Flaggen der beiden Inselregionen in irgendeiner Weise gefährdet?
  5. Die Herkunftsländer einiger Mitglieder der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnen-vertretung (KAV) sind Frankreich und Italien. Werden jene KAV-Mitglieder nach Einschätzung des Magistrates furchtlos die zuständigen Politiker(innen) ihrer Herkunftsländer auffordern zu den beiden Flaggen eine Rassismus-Diskussion anzustoßen? Erläuterung zu den Bildern / Flaggen auf Seite 1: Links die Flagge von Sardinien (Italien), rechts die Flagge von Korsika (Frankreich).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2018Sie sind hier
    AA 316Reisewarnungen für Frankfurterinnen und Frankfurter für Korsika und Sardinien?
    STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  2. 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 203Reisewarnungen für Frankfurter(innen) vor Korsika und SardinienMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 22 · 11.06.2018
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 316 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

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