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Verstoß gegen turnusmäßige Überprüfung bei Milieuschutzsatzungen?

Vorlagentyp: ACDU
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Anfrage bezieht sich auf die unterlassene turnusmäßige Überprüfung der Milieuschutzsatzungen, die alle fünf Jahre erfolgen sollte. Der Magistrat soll aufgefordert werden, die Ergebnisse dieser Überprüfungen vorzustellen und zu erklären, warum dies bisher nicht geschehen ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Alt-Eschersheim — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Trotz klarer Beschlusslage zur regelmäßigen Überprüfung der Milieuschutzsatzungen (M 217 vom 12.12.2014 - § 5643 vom 26.02.2015) in einem Turnus von fünf Jahren scheint die Umsetzung dieser Überprüfung bisher nicht in Angriff genommen worden zu sein. Dabei sollen die Satzungen auf ihre Wirkung und das Vorliegen des Satzungszwecks überprüft und auf Basis der Überprüfungsergebnisse der Stadtverordnetenversammlung die Aufhebung, Anpassung oder Neuaufstellung vorgeschlagen werden. Ausdrücklich sind in die Überprüfung auch die vor 2015 geltenden Milieuschutzsatzungen einzubeziehen. Die offenbar unterlassene turnusmäßige Überprüfungspflicht ist unter anderem auch deshalb kritisch zu sehen, weil aufgrund der Milieuschutzsatzungen Eigentümer gezwungen sind, energetische Sanierungen lediglich auf Mindeststandards zu begrenzen. Außerdem könnte eine Milieuschutzsatzung rechtswidrig sein, die ihren Satzungszweck verloren hat, weshalb sie regelmäßig zu überprüfen sind. Insgesamt sind aufgrund des 5-Jahres-Turnus für alle folgende Milieuschutzsatzungen die Überprüfungen längst fällig:

E2A"Dornbusch-Siedlung - Änderung",
Stadtteile: Dornbusch und Eckenheim1999
E4"Siedlung
Alt-Eschersheim", Stadtteil: Eschersheim1989
E5"Anne-Frank-Siedlung". Stadtteil:
Eschersheim1989
E6"Dichterviertel", Stadtteil:
Dornbusch1990
E7"Behelfsheime und
Gedenkstätten - Arbeitserziehungslager Heddernheim - Am Oberschelderweg" - Stadtteil: Heddernheim1991
E9"Östliches
Gallusviertel", Stadtteil: Gallus2005
E43"Westliche
Rieder¬wald¬siedlung", Stadtteil: Riederwald2005
E47"Bockenheim
I", Stadtteil: Bockenheim2015
E50"Nordend
Mitte", Stadtteile: Nordend-West und Nordend-Ost2018
E51"Berger
Straße", Stadtteil: Bornheim2018
E52"Westliches
Ostend", Stadtteil: Ostend2018
E53"Gutleutviertel", Stadtteile:
Bahnhofsviertel, Gutleutviertel und Gallus2018
E55"Sachsenhausen-Nord", Stadtteil:
Sachsenhausen-Nord2018
E56"Nordend-Süd",
Stadtteile: Nordend-West und Nordend-Ost 20182018

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Sind für die einzelnen Milieuschutzsatzungen die beschossenen turnusmäßigen Überprüfungen eingeleitet worden und wenn ja, wann, und wenn nein, weshalb nicht?

2. Liegen dem Magistrat bereits Überprüfungsergebnisse zur Wirkung und zum Vorliegen des Satzungszwecks der einzelnen Milieuschutzsatzungen vor?

3. Warum wurden die Überprüfungsergebnisse bisher nicht veröffentlicht?

4. Wann ist für die einzelnen Milieuschutzsatzungen mit einer Veröffentlichung zu rechnen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2024Sie sind hier
    AA 308Verstoß gegen turnusmäßige Überprüfung bei Milieuschutzsatzungen?
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 438Verstoß gegen turnusmäßige Überprüfung bei Milieuschutzsatzungen?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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