Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördern
Zusammenfassung
Die Anfrage thematisiert den dringenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Frankfurt am Main und verlangt vom Magistrat Maßnahmen zur Reduzierung des Wohnraummangels. Es wird gefordert, dass der Magistrat eine umfassende Strategie entwickelt, um den zukünftigen Bedarf zu decken, um betroffenen Personengruppen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.09.024
Barrierefreier Wohnraum macht es möglich, dass trotz Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden gewohnt werden kann. Mit der immer älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum kontinuierlich an. Die Zielgruppen für barrierearmes Wohnen sind allerdings wesentlich breiter gefächert und umfassen Senioren, Familien mit Kindern und Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Deutschland ist laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft bei einem Defizit von etwa 1,8 bis 2 Millionen Wohnungen alarmierend hoch. Die Untersuchung zeigt, dass es pro 100 Haushalten, die barrierefreien Wohnraum benötigen, nur etwa 33 entsprechende Wohnungen gibt. Der Wohnungsmarkt muss hierauf besser vorbereitet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie schätzt der Magistrat die Wohnungsmarktlage bezüglich barrierefreier Wohnungen ein?
- Welche Maßnahmen hat der Magistrat konkret umgesetzt, um das Defizit an barrierefreien Wohnungen zu reduzieren?
- Welche Strategie hat der Magistrat entwickelt, um zukünftig die Deckung des Bedarfs an barrierefreien Wohnungen zu erreichen?
- Welche Rolle soll die ABG nach den Überlegungen des Magistrats diesbezüglich zukünftig wahrnehmen und ist die Geschäftsführung der ABG bei den Planungen und Umsetzungen eingebunden?
- Wie viele Anfragen/Anträge von Mietern auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Maßnahmen wurden mit Inkrafttreten des § 554 BGB zum 01.12.2020 bei der ABG gestellt?
- Wurden Anträge - wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Begründung - von der ABG abgelehnt?
- Wird von der ABG bei Zustimmung zu der beantragten Maßnahme mit den Mietern ohne Ausnahme eine Rückbauverpflichtung vereinbart?
- Sofern dieses nicht der Fall ist, bei welchen Fallkonstellationen verzichtet die ABG auf eine Rückbaupflicht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2024Sie sind hierAA 302Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördernSTVV-Anfrage · CDU
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 39Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung)