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Antisemitismus durch Al-Quds-Demonstration verhindern

Vorlagentyp: ACDU
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Diese Anfrage zielt darauf ab, das Verbot der Al-Quds-Demonstration am 6. April 2024 zu hinterfragen und die Gründe dafür zu beleuchten. Auch wird nach den Auflagen, möglichen Verstößen und dem allgemeinen Umgang des Magistrats mit ähnlichen Demonstrationen gefragt, um eine rechtssichere Handhabung in der Zukunft zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Al-Quds-Tag (der arabische Name für Jerusalem) geht auf den iranischen Revolutionsführer Ruhollah Musawi Khomeini zurück. Ziel des "Al-Quds"-Tages, der am letzten Freitag des Fastenmonats Ramadan begangen wird, ist eine weltweite Mobilisierung für die Eroberung und vollständige Herrschaft über Jerusalem durch den Islam. Im Iran ist der Al-Quds-Tag ein gesetzlicher Feiertag.

Auf der Homepage des Landesamtes für Verfassungsschutzes Hessen (LfV Hessen) heißt es: "Seit 2015 hat sich Frankfurt am Main als jährlicher Veranstaltungsort der antisemitischen "Al-Quds"-Demonstration, die aus dem extremistischen schiitischen Spektrum heraus initiiert wird, etabliert." In diesem Jahr fand diese Demonstration am

6. April statt. Das LfV Hessen warnt vor den "Al-Quds"-Demonstrationen, da sie ein offenes und sichtbares Zeichens des israelbezogenen Antisemitismus sind. Dazu führt das LfV Hessen aus: "Die israelfeindliche Agitation der Demonstrationen lässt sich seit deren Bestehen über die Redebeiträge, die Werbung im Internet und die mitgeführten Plakate belegen." In anderen Städten, z. B. in Berlin (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 29.04.2022 - 1 L 163/22), wurden bereits Verbote von vergleichbaren Demonstrationen, die einer rechtlichen Überprüfung standhielten, erlassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche tragenden Gründe sprachen aus der Sicht des Magistrats - im Vergleich zu dem zitierten Urteil des VG Berlin bzw. anderer gerichtlicher Entscheidungen - gegen das Verbot der anlässlich des Al-Quds-Tag angemeldete Demonstration am 06.04.2024?
  2. Welche konkreten Auflagen wurden erteilt?
  3. Gab es Verstöße gegen die Auflagen?
  4. Wenn ja, in welchem Umfang wurden die Verstöße geahndet?
  5. Gab es weitere ordnungs- bzw. strafrechtlich relevante Vorkommnisse?
  6. Wenn ja, wie ist der aktuelle Verfahrensstand dieser Verfahren?
  7. Wer meldete die Demonstration am 06.04.2024 an?
  8. Liegen dem Magistrat verfassungsfeindliche Hinweise in Bezug auf die Initiatoren vor?
  9. Wenn nein, wurden die Verfassungsschutzbehörden bei der Untersuchung dieser Frage eingebunden?
  10. Welche Erkenntnisse leitet der Magistrat aus der genehmigten Demonstration für die Genehmigung zukünftiger vergleichbarer Demonstrationen ab?
  11. Wie ist die Haltung des Magistrats grundsätzlich zu dieser Art von Demonstrationen?
  12. Plant der Magistrat, sich bei Landes- oder Bundesbehörden dafür einzusetzen, neue rechtliche Grundlagen zu schaffen, um Verbote von Demos dieser Art zu vereinfachen bzw. rechtssicherer zu gestalten?
  13. Welche Institutionen bzw. wichtige Einzelpersonen haben, neben den Initiatoren, zur Teilnahme an der Demonstration am 06.04.2024 aufgerufen?
  14. Hat der unter Ziff. 13 angesprochene Personenkreis auch tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen?
  15. Hat der Magistrat im Nachgang geprüft, ob hinsichtlich des unter Ziff. 13 angesprochenen Personenkreis dem Verfassungsschutz verfassungsfeindliche Sachverhalte bekannt sind?
  16. Falls nicht, ist eine solche Überprüfung zukünftig geplant?
  17. Wurde seitens des Magistrats geprüft, ob der Veranstalter bzw. die Unterstützer der Demonstration am 06.04.2024 von Zuwendungen der Stadt, z.B. für Träger und Vereine, partizipieren?
  18. Sofern dieses der Fall ist, wie will der Magistrat hierauf konkret reagieren?
  19. Sofern noch keine Überprüfung entsprechend Ziff. 17 stattgefunden hat, ist eine solche Überprüfung geplant?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2024Sie sind hier
    AA 295Antisemitismus durch Al-Quds-Demonstration verhindern
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 321Antisemitismus der Al-Quds-Demonstration verhindernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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